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Anmietung von Räumen in städtischen Schulen

Gebühren

Die Festsetzung von Gebühren erfolgt grundsätzlich im Vertrag.


Amt/Fachbereich

Amt für schulische Bildung

Erteilung von Benutzungserlaubnissen für Räume in städtischen Schulen

  • Annahme von Mietanträgen,
  • Abschluss von Miet- und Nutzungsverträgen,
  • Auskünfte zum Schulraumangebot