Anmietung von Räumen in städtischen Schulen
Anmietung von Räumen in städtischen Schulen
Gebühren
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt grundsätzlich im Vertrag.
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung
Erteilung von Benutzungserlaubnissen für Räume in städtischen Schulen
- Annahme von Mietanträgen,
- Abschluss von Miet- und Nutzungsverträgen,
- Auskünfte zum Schulraumangebot