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KFZ- Änderung des Namens oder der Anschrift

Unterlagen

Bei Änderung des Namens:

  • Personalausweis,
  • Bescheinigung über die Namensänderung,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,


Bei  Anschriftenänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I


Gebühren

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Adressänderung beträgt 11,10 € (online 4,30 €). Es können noch Gebühren für weitere Leistungen hinzukommen.


Wenn jemand innerhalb der Stadt Hamm umzieht oder sich der Name geändert hat (z.B. durch Heirat), ist die Anschrift, bzw. der Name abändern zu lassen. Dies sieht § 15 FZV vor.