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Hundesteuerermäßigung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen).
Den passenden Ermäßigungsantrag gibt es hier:
Unterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Tomkowitz
Tel: 02381 17-9901
E-Mail: tomkowitz@stadt.hamm.de
Hundesteuerermäßigung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen).
Den passenden Ermäßigungsantrag gibt es hier:
Steuern und Benutzungsgebühren
001 Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991
Frau
Tomkowitz
112
02381 17-9901
tomkowitz@stadt.hamm.de