Hundesteuerermäßigung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen).
Den passenden Ermäßigungsantrag gibt es hier:
Ihr Weg zur Antragstellung
Downloads (Formulare / Informationen)
Es hilft Ihnen weiter
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Frau Tomkowitz
Tel.: 02381 17-9901
E-Mail: tomkowitz@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheit
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de