BIS: Templatebasierte Anzeige
Schulpflichtangelegenheiten
40-40.4
Das Schulamt für die Stadt Hamm ist für die Bußgeldsachbearbeitung an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Rahmen der Schulpflichtüberwachung zuständig. Weitere Informationen stehen über den folgenden Link zur Verfügung:
Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für schulische Bildung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: amt-fuer-schulische-bildung@stadt.hamm.de
- Abteilung Schulaufsicht und Schulentwicklungsplanung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
- Sachgebiet verwaltungsfachliche Aufgaben der Schulaufsicht
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Böttger
Tel: 02381 17-5055
E-Mail: louisa.boettger@stadt.hamm.de
- Frau Klöcker
Tel: 02381 17-5020
E-Mail: kloeckerm@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung