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Schulpflichtangelegenheiten
40-40.4
Das Schulamt für die Stadt Hamm ist für die Bußgeldsachbearbeitung an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Rahmen der Schulpflichtüberwachung zuständig.
Weitere Informationen stehen über den folgenden Link zur Verfügung:
Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für schulische Bildung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: amt-fuer-schulische-bildung@stadt.hamm.de
- Abteilung Schulaufsicht und Schulentwicklungsplanung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
- Sachgebiet verwaltungsfachliche Aufgaben der Schulaufsicht
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Böttger
Tel: 02381 17-5055
E-Mail: louisa.boettger@stadt.hamm.de
- Frau Klöcker
Tel: 02381 17-5020
E-Mail: kloeckerm@stadt.hamm.de
- Frau Friedrich
Tel: 02381 17-5054
E-Mail: corinna.friedrich@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung
Das Schulamt für die Stadt Hamm ist für die Bußgeldsachbearbeitung an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Rahmen der Schulpflichtüberwachung zuständig.
Weitere Informationen stehen über den folgenden Link zur Verfügung:
Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
Frau
Böttger
305
Frau
Klöcker
306
Frau
Friedrich
305
Frau
Böttger
305
Frau
Klöcker
306
Frau
Friedrich
305
Frau
Böttger
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Frau
Klöcker
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Frau
Friedrich
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40-40.4
Das Schulamt für die Stadt Hamm ist für die Bußgeldsachbearbeitung an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Rahmen der Schulpflichtüberwachung zuständig.
Weitere Informationen stehen über den folgenden Link zur Verfügung:
Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
Zudem erfolgt hier die finanzielle Förderung der Schulen und es werden Beratungen in rechlichen Angelegenheiten für die Schulen angeboten. Bei Problemen von Eltern und Schulen hilft der Schulträger ebenfalls weiter. Schülerbeförderungen, Schülerunfallversicherungen und Schadensfallbearbeitung gehören ebenso zu den Aufgaben wie Schulpflichtüberwachungen und die Sicherstellung von Betreuungsangeboten. 40