BIS: Templatebasierte Anzeige
Abmeldung (Wohnungswechsel)
Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass. Bei ausländischen Staatsangehörigen den Nationalpass oder die ID-Karte.
Kosten
gebührenfrei
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Servicetelefon
Tel: 02381 17-7777
E-Mail: info@stadt.hamm.de