KFZ- Abmeldung
Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen aus Hamm und auswärtigen Fahrzeugen.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen und Möglichkeiten zu Kfz-Abmeldungen in 2020. Hierzu folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link:https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42882/show
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Grundgebühr bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beträgt:- 22.4.1 innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks 6,90 €
- 22.4.2 internetbasiert 5,70 €
Die Gesamtgebühr für eine Abmeldung im Bürgeramt liegt im Regelfall bei 7,80 €.
Unterlagen
Benötigte Unterlagen:- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Die bislang gültigen Kennzeichen sind zu entwerten d.h. die Stadtsiegel müssen
unkenntlich gemacht werden. Die Entwertung wird von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bürgerämter vorgenommen.
Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause in der Regel möglich,
wenn dies von der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen ist.
Zuständige Organisationseinheiten
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Teichweg 1
59075 HammE-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
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Unnaer Straße 10-12
59069 HammE-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
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Theodor-Heuss-Platz 16
59065 HammE-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
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Kamener Straße 177
59077 HammE-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
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Dortmunder Straße 245
59077 HammE-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
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Amtsstraße 19
59073 HammE-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
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Alter Grenzweg 2
59071 HammE-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de