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Gewerbe
Unter den Begriff "Gewerbe" fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig und generell erlaubt ist. Sie die Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen und auf gewisse Dauer ausgeübt wird.
Ausgenommen von dem Gewerbebegriff sind die Urproduktion (beispielsweise landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (Künstler, Schriftsteller etc.) und die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (beispielsweise Vermietung der eigenen Wohnung, Betrieb einer Photovoltaikanlage auf eigenem Haus). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (zum Beispiel die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere).
Für einige Betätigungen ist zusätzlich zu der Gewerbemeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Gaststättengewerbe
- Makler/Bauträgergewerbe
- Bewachergewerbe
- Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe
- Taxen/Mietwagen
- gewerblicher Güterverkehr
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Thorsten Lotsch
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Birte Stricker
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Arndt Borgmann
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Felix Brunnenberg
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Susanne Roßmeier
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Heike Thönis
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Lina Pauli (1)
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Ronja Behrend
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Unter den Begriff "Gewerbe" fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig und generell erlaubt ist. Sie die Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen und auf gewisse Dauer ausgeübt wird.
Ausgenommen von dem Gewerbebegriff sind die Urproduktion (beispielsweise landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (Künstler, Schriftsteller etc.) und die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (beispielsweise Vermietung der eigenen Wohnung, Betrieb einer Photovoltaikanlage auf eigenem Haus). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (zum Beispiel die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere).
Für einige Betätigungen ist zusätzlich zu der Gewerbemeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Gaststättengewerbe
- Makler/Bauträgergewerbe
- Bewachergewerbe
- Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe
- Taxen/Mietwagen
- gewerblicher Güterverkehr
Herr
Thorsten
Lotsch
2. OG
Frau
Birte
Stricker
2. OG
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Frau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Frau
Ronja
Behrend
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Herr
Thorsten
Lotsch
2. OG
Frau
Birte
Stricker
2. OG
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Frau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Frau
Ronja
Behrend
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Unter den Begriff "Gewerbe" fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig und generell erlaubt ist. Sie die Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen und auf gewisse Dauer ausgeübt wird.
Ausgenommen von dem Gewerbebegriff sind die Urproduktion (beispielsweise landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (Künstler, Schriftsteller etc.) und die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (beispielsweise Vermietung der eigenen Wohnung, Betrieb einer Photovoltaikanlage auf eigenem Haus). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (zum Beispiel die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere).
Für einige Betätigungen ist zusätzlich zu der Gewerbemeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Gaststättengewerbe
- Makler/Bauträgergewerbe
- Bewachergewerbe
- Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe
- Taxen/Mietwagen
- gewerblicher Güterverkehr
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32-321-1