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Gewerbe
Sämtliche Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, können auch in sämtlichen Bürgerämtern der Stadt Hamm vorgenommen werden.
Achtung: Die Öffnungszeiten der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes unterscheiden sich von den Öffnungszeiten der Bürgerämter!
Unter den Begriff "Gewerbe" fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig und generell erlaubt ist. Sie die Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen und auf gewisse Dauer ausgeübt wird.
Ausgenommen von dem Gewerbebegriff sind die Urproduktion (beispielsweise landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (Künstler, Schriftsteller etc.) und die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (beispielsweise Vermietung der eigenen Wohnung, Betrieb einer Photovoltaikanlage auf eigenem Haus). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (zum Beispiel die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere).
Für einige Betätigungen ist zusätzlich zu der Gewerbemeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Gaststättengewerbe
- Makler/Bauträgergewerbe
- Bewachergewerbe
- Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe
- Taxen/Mietwagen
- gewerblicher Güterverkehr
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dach
Tel: 02381 17-7239
E-Mail: simone.dach@stadt.hamm.de
- Frau Thönis
Tel: 02381 17-7218
E-Mail: thoenis@stadt.hamm.de
- Frau Roßmeier
Tel: 02381 17-7236
E-Mail: rossmeier@stadt.hamm.de
- Frau Stricker
Tel: 02381 17-7211
E-Mail: birte.stricker@stadt.hamm.de