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Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung

Die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen ist Voraussetzung für die
Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben und damit auch für den Erhalt und die
Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen
Industrie- und Gewerbeflächen durch vorausschauende Planung und rechtliche
Sicherung im Rahmen der Flächennutzungsplanung. Auf örtlicher Ebene bereitet die Aufstellung von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen die konkrete bauliche Nutzung durch die Betriebe vor.

Der städtischen Planung vorgeschaltet ist auf überörtlicher Ebene die Landes- und Regionalplanung. Diese enthält auch für die Stadt Hamm verbindliche Vorgaben zum Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen.

Zuständige Organisationseinheiten

Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung

Die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen ist Voraussetzung für die
Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben und damit auch für den Erhalt und die
Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Auf gesamtstädtischer Ebene erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen
Industrie- und Gewerbeflächen durch vorausschauende Planung und rechtliche
Sicherung im Rahmen der Flächennutzungsplanung. Auf örtlicher Ebene bereitet die Aufstellung von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen die konkrete bauliche Nutzung durch die Betriebe vor.

Der städtischen Planung vorgeschaltet ist auf überörtlicher Ebene die Landes- und Regionalplanung. Diese enthält auch für die Stadt Hamm verbindliche Vorgaben zum Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2644/show
Generelle Planung, Flächennutzungsplanung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4156
Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung
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