Personalbogen - Geschwindigkeitsmessung
Sie haben einen Geschwindigkeits- und/oder Rotlichtverstoß begangen?
Sie möchten nicht, dass der Fahrzeughalter direkt angeschrieben und um Auskunft zum Fahrzeugführer (also Sie) gebeten wird?
Dann füllen Sie einen Personalbogen aus und senden das vollständig ausgefüllte Formular mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Führerscheins an:
https://www.hamm.de/fileadmin/civserv/1110000/forms/Personalbogen.pdf
30.3.2
Postfach 24 49
59014 Hamm
Persönlich: Stadt Hamm
Rechtsamt
Auswertung und Technik
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
Bzgl. etwaiger Rückfragen wird um Angabe einer Rufnummer gebeten, unter der man Sie erreichen kann.
Wichtiger Hinweis:
Nur vollständig ausgefüllte Formulare können im Verfahren berücksichtigt werden. Zudem ist eine zeitnahe Rückmeldung von Ihnen erforderlich, da ansonsten die Beweisbilder bereits ausgewertet und das automatisierte Verfahren (Halteranfrage ans KBA) bereits eingeleitet ist. Ist das automatisierte Verfahren erst einmal eingeleitet, so lässt sich das Anschreiben an den Fahrzeughalter nicht mehr vermeiden. Selbst bei vollständiger und rechtzeitiger Datenübermittlung Ihrerseits kann von der Dienststelle keine Garantie dafür übernommen werden, dass der Fahrzeughalter nicht doch angeschrieben wird.
Ihr Weg zur Antragstellung
Unterlagen
Personalbogen
Kopie Personalausweis / Reisepass / Führerschein
Es hilft Ihnen weiter
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Herr Heiden
Tel.: 02381 17-7060
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Herr Osthorst
Tel.: 02381 17-7061
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Frau Dolderer
Tel.: 02381 17-7062
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Herr Lange
Tel.: 02381 17-7063