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Bearbeitung von unzulässigen Abfallablagerungen
Abfallablagerungen auf öffentlichen und privaten Grundstücken
Bearbeitung von unzulässigen Abfallablagerungen /abgelagerten Autowracks - "wildem Müll" und auf Privatgrundstücken
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Abfallwirtschaft- und Bodenschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: abfall-boden@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Krämer
Tel: 02381 17-7147
E-Mail: anke.kraemer@stadt.hamm.de
- Frau Yilmaz
Tel: 02381 17-7142
E-Mail: arzu.yilmaz@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Bearbeitung von unzulässigen Abfallablagerungen /abgelagerten Autowracks - "wildem Müll" und auf Privatgrundstücken
Wilder Müll, Abfall, Müll, Dreck, Wilde Kippen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2604/showFrau
Krämer
A0.082 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Yilmaz
A0.082 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Krämer
A0.082 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Yilmaz
A0.082 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Abfallablagerungen auf öffentlichen und privaten Grundstücken
Bearbeitung von unzulässigen Abfallablagerungen /abgelagerten Autowracks - "wildem Müll" und auf Privatgrundstücken
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2604/showZur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
31Aufgaben nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, dem Abfallwirtschafts- und Bodenschutzrecht
31.2