Abfallgebühren
Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung der Stadt und sonstigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden Benutzungsgebühren erhoben.
Bemessungsgrundlage
Maßstab für die Berechnung der Gebühren bei Abfallbehältern ist nach § 18 Abs. 2 a der Satzung das Eigentum an den Gefäßen, die Anzahl und die Größe der Gefäße sowie die nach § 10 der Satzung angebotene Häufigkeit der Entleerung.
Für alle Grundstückseigentümer/innen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Gebührensätze ab 2011 (für Biotonnen ab 2021)
Städt. Restmüllbehälter bei 14 täglicher Leerung
80 l 99,91 EUR pro Jahr
120 l 147,62 EUR pro Jahr
240 l 292,24 EUR pro Jahr
660 l 778,42 EUR pro Jahr
1.100 l 1.243,28 EUR pro Jahr
Private Restmüllbehälter bei 14 täglicher Leerung
1.100 l 1.231,92 EUR pro Jahr
Pflichtrestmüllgefäße bei 14 täglicher Leerung nach §7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
(nur Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushalte)
80 l 86,92 EUR pro Jahr
120 l 128,44 EUR pro Jahr
240 l 254,27 EUR pro Jahr
660 l 677,23 EUR pro Jahr
1.100 l 1.081,72 EUR pro Jahr
Die 660 l und 1.100 l Behälter werden bei Bedarf auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich entleert. Der Gebührensatz erhöht sich entsprechend der Häufigkeit der Entleerung.
bei ganzjähriger 14 täglicher Leerung
120 l 38,89 EUR pro Jahr
240 l 77,78 EUR pro Jahr
als sog. „Saisontonne“ bei 14 täglicher Leerung nur im Zeitraum Anfang März - Ende November
120 l 29,17 EUR pro Jahr
240 l 58,34 EUR pro Jahr
Außer bei der Erstausstattung wird für die Ab-, An- und Ummeldung aller Abfallbehälter eine Tauschgebühr in Höhe von 12,50 EUR je Grundstück erhoben.
Auf Antrag können für Abfallbehälter der Restmüll- und Bioabfuhr einzelne Zusatzleerungen beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) gegen eine gesonderte Gebühr von 1/26 der Jahresgebühr pro Abfuhr zzgl. einer Anfahrtspauschale (12,50 EUR) oder einer Verwaltungspauschale (6,25 EUR ohne zusätzliche Anfahrt) beantragt werden.
Hol- und Vollservice
Ab 2012 können alle 2-rädrigen Abfallbehälter (80 l, 120 l und 240 l) auf Antrag des/der Grundstückseigentümers/in gegen eine Gebühr im Holservice oder Vollservice abgefahren werden.
Der Holservice beinhaltet am Abfuhrtag nur das Holen des Behälters vom Stellplatz, nicht aber auch das Zurückstellen nach der Leerung.
Der Vollservice beinhaltet am Abfuhrtag das Holen des Behälters vom Stellplatz sowie das Zurückstellen nach der Leerung.
Die Gebühren betragen pro Jahr je Behälter bis 20 m Wegstrecke:
im Holservice
- bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen) 14,50 EUR
- bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen) 29,00 EUR
im Vollservice
- bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen) 29,00 EUR
- bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen) 58,00 EUR
Für den Hol- und Vollservice über 20 m Wegstrecke wird bei 2- und 4-rädrigen Abfallbehältern eine zusätzliche, wegstreckenabhängige Gebühr berechnet. Diese wird durch den ASH erhoben.
Für den Hol- und Vollservice der Wertstoffbehälter werden privatrechtliche Entgelte erhoben, für die Mehrwertsteuer anfällt. Diese Entgelte werden nur durch den ASH erhoben.
Schwerkraftschloss
Auf Antrag können Abfallbehälter mit einem Schließsystem (Schwerkraftschloss) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten je Schloss sowie eine Anfahrtspauschale für die Montage werden direkt vom ASH erhoben. Bei Interesse wird gebeten, sich direkt mit dem ASH in Verbindung zu setzen, E-Mail-Kontakt: ash@stadt.hamm.de, Servicetelefon: 02381 17-8282.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, können von der Stadt zugelassene Abfallsäcke benutzt werden, bei denen die Gebühr im Verkaufspreis enthalten ist. Der Verkaufspreis beträgt im Handel je Sack (60 l) 3,80 EUR.
Festsetzung der Gebühren
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Heranziehung zu Abfallbeseitigungsgebühren sind die Abfallsatzung der Stadt Hamm vom 20.12.2001 und die Abfallgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Downloads (Formulare / Informationen)
Es hilft Ihnen weiter
-
NN
Tel.: 02381 17-9915
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NN
Tel.: 02381 17-9910
-
Frau Kuhnert
Tel.: 02381 17-9912
E-Mail: marina.kuhnert@stadt.hamm.de
-
Frau Lenzen
Tel.: 02381 17-9911
E-Mail: lenzen@stadt.hamm.de
-
Frau Zgraja
Tel.: 02381 17-9909
E-Mail: zgraja@stadt.hamm.de
-
Herr Schippkühler
Tel.: 02381 17-9914
E-Mail: schippkuehler@stadt.hamm.de
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Herr Meißner
Tel.: 02381 17-9913
E-Mail: meissner@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheit
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Weiterführende Informationen
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Grundbesitzabgaben:
Stadtbezirk-nr. | Stadtteil | Kassenzeichen beginnend mit | Ansprechpartnerin |
1 | Mitte-Alttstadt | 1024 | Frau Lenzen |
1 | Mitte-Bahnhofsviertel | 1077 | Frau Kuhnert |
1 | Mitte-Osten | 1078 | Frau Lenzen |
1 | Mitte-Süden | 1080 | Frau Kuhnert |
1 | Mitte-Westen | 1081 | NN |
2 | Uentrop | 1063 | Frau Zgraja |
2 | Uentrop-Braam-Ostw. | 1012 | Frau Zgraja |
2 | Uentrop-Frielinghausen | 1019 | NN |
2 | Uentrop-Haaren | 1023 | NN |
2 | Uentrop-Norddinker | 1042 | Frau Lenzen |
2 | Uentrop-Schmehausen | 1054 | NN |
2 | Uentrop-Vöckinghausen | 1065 | Frau Zgraja |
2 | Uentrop-Werries | 1071 | Frau Zgraja |
3 | Rhynern | 1050 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Allen | 1002 | Frau Zgraja |
3 | Rhynern-Berge | 1008 | Frau Zgraja |
3 | Rhynern-Freiske | 1018 | NN |
3 | Rhynern-Osterflierich | 1046 | NN |
3 | Rhynern-Osttünnen | 1047 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Süddinker | 1060 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Wambeln | 1066 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Westtünnen | 1075 | Frau Kuhnert |
4 | Pelkum | 1049 | Frau Kuhnert |
4 | Pelkum-Lerche | 1033 | Frau Lenzen |
4 | Pelkum-Weetfeld | 1070 | Frau Zgraja |
4 | Pelkum-Wiescherhöfen | 1076+1082 | NN |
5 | Herringen | 1028 | NN |
5 | Herringen-Sandbochum | 1053 | Frau Zgraja |
6 | Bockum Hövel-Hamm-Norden | 1079 | Frau Zgraja |
6 | Bockum-Hövel | 1003 | Frau Lenzen |
7 | Heessen | 1085 | Frau Zgraja |
7 | Heessen-Hamm-Norden | 1079 | Frau Zgraja |