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Übermittlungssperren
Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger
Eine Übermittlungssperre ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger.
Gegen die Weitergabe von Meldedaten aus dem Melderegister kann eine Übermittlungssperre auf Antrag eingetragen werden.
Nach Eintragung bleibt die Sperre im Melderegister bis zu ihrem Widerruf eingetragen. Sperren können eingerichtet werden, gegen die Weitergabe der Daten an Religionsgesellschaften, für Alters- und Ehejubiläen, an Adressbuchverlage und an die Bundeswehr.
Rechtsgrundlagen
§ 36 Abs. 2 BMG
§ 42 BMG
§ 50 BMG
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de