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Widerspruchsstelle Schwerbehindertenrecht

Beratung, Niederschrift und Bearbeitung von Widersprüchen im Schwerbehindertenrecht

Die Widerspruchsstelle für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts nimmt Widersprüche zur Niederschrift auf, prüft und bearbeitet diese und erstellt im Falle einer positiven Entscheidung einen Abhilfebescheid. Ist keine Abhilfe möglich, erfolgt eine Weiterleitung an die Bezirksregierung Münster als Widerspruchsbehörde, die dann ihrerseits die Angelegenheit nochmals überprüft und gegebenenfalls einen Widerspruchsbescheid erteilt.

Bei Fragen zum Thema Widerspruch oder wenn Sie diesen nicht selbst formulieren möchten, stehen die  Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung Schwerbehindertenrecht zur Verfügung.


Zuständige Organisationseinheit

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Widerspruchsstelle Schwerbehindertenrecht

Die Widerspruchsstelle für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts nimmt Widersprüche zur Niederschrift auf, prüft und bearbeitet diese und erstellt im Falle einer positiven Entscheidung einen Abhilfebescheid. Ist keine Abhilfe möglich, erfolgt eine Weiterleitung an die Bezirksregierung Münster als Widerspruchsbehörde, die dann ihrerseits die Angelegenheit nochmals überprüft und gegebenenfalls einen Widerspruchsbescheid erteilt.

Bei Fragen zum Thema Widerspruch oder wenn Sie diesen nicht selbst formulieren möchten, stehen die  Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung Schwerbehindertenrecht zur Verfügung.


Schwerbehindertenwiderspruch, Widerspruch Schwerbehindertenausweis https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24026/show
Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9494
Fax 02381 17-109494

Frau

Göbel

2.24

02381 17-9458
goebel@stadt.hamm.de

Frau

Yildirim

02381 17-9451
nuray.yildirim@stadt.hamm.de

Frau

Heick

02.19

02381 17-9453
nadine.heick@stadt.hamm.de