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Bundesfreiwilligendienst für Arbeit im Naturschutz
Bundesfreiwilligendienst im Umweltamt
Bereits kurz nach Gründung des städtischen Umweltamtes 1990 wurden dort die ersten Zivildienstleistenden zur Unterstützung der vielfältigen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz eingesetzt. Nach Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes werden ab 2011 Bundesfreiwillige beschäftigt.
Generelles Ziel des BFD ist die Förderung des bürgerlichen Engagements durch eine freiwillige, gemeinnützige Arbeit im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Sport, der Integration sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz. Der BFD ergänzt damit die schon vorher eingeführten Freiwilligendienste wie das „Freiwillige Soziale Jahr“ oder das „Freiwillige Ökologische Jahr“.
Der Bundesfreiwilligendienst steht allen Männern und Frauen ab 18 Jahren offen. Die Dienstzeit der sog „Bufdies“ im Umweltamt beträgt 12 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird der Dienst in Vollzeit (39 Wochenstunden) geleistet, für Freiwillige über 27 Jahren besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Dienst auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) zu leisten. Die Bundesfreiwilligen erhalten natürlich auch eine Aufwandsentschädigung, darüber hinaus werden noch die Fahrtkosten zur Dienststelle erstattet und auch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Selbstverständlich haben die Freiwilligen auch Anspruch auf Urlaub und Fortbildungen.
Der Aufgaben des Umweltamtes sind sehr vielfältig und umfangreich. Die Bundesfreiwilligen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise bei Pflege- und Reparaturarbeiten in Natur- und Landschaft, Entnahme von Wasser-/Bodenproben, Beseitigung wilder Müllkippen sowie bei diversen Veranstaltungen des Umweltamtes.
Voraussetzung für den Einsatz als Bundesfreiwilliger im Umweltamt ist der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3). Gefragt sind weiterhin Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und das Interesse am Umwelt- und Naturschutz. Spezielle Vorkenntnisse oder eine bestimmte Vorbildung sind nicht erforderlich.
Wer Interesse am Freiwilligendienst im Umweltamt der Stadt Hamm hat, kann sich bei
Carsten Bock unter der Rufnummer 02381-17 7118 oder unter der E-Mail-Adresse
Umweltamt@stadt.hamm.de näher informieren.
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Zuständige Organisationseinheit
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Bock
Tel: 02381 17-7118
E-Mail: bockc@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Allgemeine Umweltangelegenheiten
Bereits kurz nach Gründung des städtischen Umweltamtes 1990 wurden dort die ersten Zivildienstleistenden zur Unterstützung der vielfältigen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz eingesetzt. Nach Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes werden ab 2011 Bundesfreiwillige beschäftigt.
Generelles Ziel des BFD ist die Förderung des bürgerlichen Engagements durch eine freiwillige, gemeinnützige Arbeit im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Sport, der Integration sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz. Der BFD ergänzt damit die schon vorher eingeführten Freiwilligendienste wie das „Freiwillige Soziale Jahr“ oder das „Freiwillige Ökologische Jahr“.
Der Bundesfreiwilligendienst steht allen Männern und Frauen ab 18 Jahren offen. Die Dienstzeit der sog „Bufdies“ im Umweltamt beträgt 12 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird der Dienst in Vollzeit (39 Wochenstunden) geleistet, für Freiwillige über 27 Jahren besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Dienst auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) zu leisten. Die Bundesfreiwilligen erhalten natürlich auch eine Aufwandsentschädigung, darüber hinaus werden noch die Fahrtkosten zur Dienststelle erstattet und auch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Selbstverständlich haben die Freiwilligen auch Anspruch auf Urlaub und Fortbildungen.
Der Aufgaben des Umweltamtes sind sehr vielfältig und umfangreich. Die Bundesfreiwilligen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise bei Pflege- und Reparaturarbeiten in Natur- und Landschaft, Entnahme von Wasser-/Bodenproben, Beseitigung wilder Müllkippen sowie bei diversen Veranstaltungen des Umweltamtes.
Voraussetzung für den Einsatz als Bundesfreiwilliger im Umweltamt ist der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3). Gefragt sind weiterhin Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und das Interesse am Umwelt- und Naturschutz. Spezielle Vorkenntnisse oder eine bestimmte Vorbildung sind nicht erforderlich.
Wer Interesse am Freiwilligendienst im Umweltamt der Stadt Hamm hat, kann sich bei
Carsten Bock unter der Rufnummer 02381-17 7118 oder unter der E-Mail-Adresse
Umweltamt@stadt.hamm.de näher informieren.
Bundesfreiwilligendienst im Umweltamt https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2344/showHerr
Bock
A0.040 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Bundesfreiwilligendienst im Umweltamt
Bereits kurz nach Gründung des städtischen Umweltamtes 1990 wurden dort die ersten Zivildienstleistenden zur Unterstützung der vielfältigen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz eingesetzt. Nach Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes werden ab 2011 Bundesfreiwillige beschäftigt.
Generelles Ziel des BFD ist die Förderung des bürgerlichen Engagements durch eine freiwillige, gemeinnützige Arbeit im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Sport, der Integration sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz. Der BFD ergänzt damit die schon vorher eingeführten Freiwilligendienste wie das „Freiwillige Soziale Jahr“ oder das „Freiwillige Ökologische Jahr“.
Der Bundesfreiwilligendienst steht allen Männern und Frauen ab 18 Jahren offen. Die Dienstzeit der sog „Bufdies“ im Umweltamt beträgt 12 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird der Dienst in Vollzeit (39 Wochenstunden) geleistet, für Freiwillige über 27 Jahren besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Dienst auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) zu leisten. Die Bundesfreiwilligen erhalten natürlich auch eine Aufwandsentschädigung, darüber hinaus werden noch die Fahrtkosten zur Dienststelle erstattet und auch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Selbstverständlich haben die Freiwilligen auch Anspruch auf Urlaub und Fortbildungen.
Der Aufgaben des Umweltamtes sind sehr vielfältig und umfangreich. Die Bundesfreiwilligen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise bei Pflege- und Reparaturarbeiten in Natur- und Landschaft, Entnahme von Wasser-/Bodenproben, Beseitigung wilder Müllkippen sowie bei diversen Veranstaltungen des Umweltamtes.
Voraussetzung für den Einsatz als Bundesfreiwilliger im Umweltamt ist der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3). Gefragt sind weiterhin Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und das Interesse am Umwelt- und Naturschutz. Spezielle Vorkenntnisse oder eine bestimmte Vorbildung sind nicht erforderlich.
Wer Interesse am Freiwilligendienst im Umweltamt der Stadt Hamm hat, kann sich bei
Carsten Bock unter der Rufnummer 02381-17 7118 oder unter der E-Mail-Adresse
Umweltamt@stadt.hamm.de näher informieren.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2344/showZur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
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