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Vornamensgebung

Die Qual der Wahl des Vornamens - Wie lautet der Familienname?

Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen (nur der Vorname Maria darf Jungen neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden).
Soll das Kind einen Vornamen erhalten, der sowohl für Mädchen als auch für Jungen gebräuchlich ist, muss das Kind einen weiteren Vornamen erhalten, der jeden Zweifel am Geschlecht des Kindes ausschließt.
Ausländische Staatsangehörige sollten darauf achten, dass der Vorname des Kindes auch nach seinem Heimatrecht zulässig ist. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate.

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Namensführung der Kinder".

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Hoppe
    Tel: 02381 17-5335

    Buchstabenbereich: A - B

  • Frau Naffin
    Tel: 02381 17-5337

    Buchstabenbereich: S + U

  • Frau Mandel
    Tel: 02381 17-5333

    Buchstabenbereich: T + V - W

  • Frau Weyer-Pohl
    Tel: 02381 17-5334

    Buchstabenbereich: P - R

  • Frau Hainsch
    Tel: 02381 17-5332

    Buchstabenbereich: K

  • Frau Fernahl
    Stellvertretende Abteilungsleitung
    Tel: 02381 17-5340

    Sachgebietsleitung Beurkundungsservice, Buchstabenbereich: X-Z

  • Frau Krause
    Tel: 02381 17-5341

    Urkundenanforderungen D, E, I

  • Frau Zombou
    Tel: 02381 17-5342

    Buchstabenbereich C - F

  • Frau Hassani
    Tel: 02381 17-5346

    Geburtenservice

  • Frau Weber
    Tel: 02381 17-5345

    Geburtenservice

  • Frau Krischer
    Abteilungsleitung
    Tel: 02381 17-5330

    Leiterin des Standesamtes

  • Frau Gül
    Tel: 02381 17-5331

    Buchstabenbereich: L - O

Vornamensgebung

Die Qual der Wahl des Vornamens - Wie lautet der Familienname?

Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen (nur der Vorname Maria darf Jungen neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden).
Soll das Kind einen Vornamen erhalten, der sowohl für Mädchen als auch für Jungen gebräuchlich ist, muss das Kind einen weiteren Vornamen erhalten, der jeden Zweifel am Geschlecht des Kindes ausschließt.
Ausländische Staatsangehörige sollten darauf achten, dass der Vorname des Kindes auch nach seinem Heimatrecht zulässig ist. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate.

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Namensführung der Kinder".

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2286/show
Standesamt
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5343
Fax 02381 17-105343

Frau

Hoppe

Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5335

Frau

Naffin

Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5337

Frau

Mandel

Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5333

Frau

Weyer-Pohl

Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5334

Frau

Hainsch

Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5332

Frau

Fernahl

Stellvertretende Abteilungsleitung

Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5340

Frau

Krause

Zimmer 1.06 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5341

Frau

Zombou

Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5342

Frau

Hassani

Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5346

Frau

Weber

Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5345

Frau

Krischer

Abteilungsleitung

Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5330

Frau

Gül

Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5331