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gaststättenrechtliche Erlaubnis für eine Veranstaltung
Grundsätzlich ist jede öffentliche Veranstaltung über das Formular „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung“ beim Ordnungsamt der Stadt Hamm mindestens anzuzeigen.
Gem. § 12 Abs. 1 GastG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer kurzzeitigen öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen Alkohol ausgeschenkt, muss die öffentliche Veranstaltung bzw. der Alkoholausschank im Rahmen einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG genehmigt werden.
Es wird hierbei ausschließlich der Ausschank von Getränken gestattet, nicht die gesamte Veranstaltung.
Die Gestattung benötigt derjenige, der den Alkoholausschank gewerblich betreiben möchte.
Sowohl bei der Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (kein Alkoholausschank) als auch bei dem Antragsverfahren (mit Alkoholausschank) für eine Gestattung sind die unterschiedlichsten Ämter und Behörden anzuhören und zu beteiligen, da ggf. auch noch zusätzliche Erlaubnisse eingeholt werden müssen (ggf. Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche oder aber auch eine Nutzungsänderung oder die Abnahme fliegender Bauten).
Daher muss der Antrag mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Bei Großveranstaltungen ist ein schriftliches Sicherheitskonzept vorzulegen.
Für welche Veranstaltungen genau die Abstimmung eines förmlichen Sicherheitskonzeptes notwendig ist, wird in jedem Einzelfall nach Beurteilung der jeweiligen Rahmenbedingungen entschieden.
Maßgeblich ist nicht nur die erwartete Besucherzahl (mehr als 5.000 Besucher), auch z. B. das Veranstaltungsgelände oder andere Rahmenbedingungen können Grund für die Notwendigkeit der Abstimmung eines Sicherheitskonzeptes sein (erhöhtes Gefährdungspotenzial).
Anträge für Großveranstaltung sowie ein entsprechendes vollständiges, schriftliches Sicherheitskonzept mit sämtlichen Anlagen sind 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Sobald die Gestattung erteilt wurde, hat der Erlaubnisinhaber die Gebühr zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung ausfällt.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Genehmigung einer Veranstaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 12 Abs. 1 GastG
Unterlagen
Veranstaltungsantrag, Ausstellerliste, Aufbauplan (Bühne, Getränktestände, Toiletten, Absperrzäune etc.)
weitere Unterlagen nach Einzelfall möglich
Kosten
25,00 bis 1.000,00 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Birte Stricker
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Grundsätzlich ist jede öffentliche Veranstaltung über das Formular „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung“ beim Ordnungsamt der Stadt Hamm mindestens anzuzeigen.
Gem. § 12 Abs. 1 GastG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer kurzzeitigen öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen Alkohol ausgeschenkt, muss die öffentliche Veranstaltung bzw. der Alkoholausschank im Rahmen einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG genehmigt werden.
Es wird hierbei ausschließlich der Ausschank von Getränken gestattet, nicht die gesamte Veranstaltung.
Die Gestattung benötigt derjenige, der den Alkoholausschank gewerblich betreiben möchte.
Sowohl bei der Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (kein Alkoholausschank) als auch bei dem Antragsverfahren (mit Alkoholausschank) für eine Gestattung sind die unterschiedlichsten Ämter und Behörden anzuhören und zu beteiligen, da ggf. auch noch zusätzliche Erlaubnisse eingeholt werden müssen (ggf. Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche oder aber auch eine Nutzungsänderung oder die Abnahme fliegender Bauten).
Daher muss der Antrag mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Bei Großveranstaltungen ist ein schriftliches Sicherheitskonzept vorzulegen.
Für welche Veranstaltungen genau die Abstimmung eines förmlichen Sicherheitskonzeptes notwendig ist, wird in jedem Einzelfall nach Beurteilung der jeweiligen Rahmenbedingungen entschieden.
Maßgeblich ist nicht nur die erwartete Besucherzahl (mehr als 5.000 Besucher), auch z. B. das Veranstaltungsgelände oder andere Rahmenbedingungen können Grund für die Notwendigkeit der Abstimmung eines Sicherheitskonzeptes sein (erhöhtes Gefährdungspotenzial).
Anträge für Großveranstaltung sowie ein entsprechendes vollständiges, schriftliches Sicherheitskonzept mit sämtlichen Anlagen sind 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Sobald die Gestattung erteilt wurde, hat der Erlaubnisinhaber die Gebühr zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung ausfällt.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Genehmigung einer Veranstaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 12 Abs. 1 GastG
Veranstaltungsantrag, Ausstellerliste, Aufbauplan (Bühne, Getränktestände, Toiletten, Absperrzäune etc.)
weitere Unterlagen nach Einzelfall möglich
25,00 bis 1.000,00 €
Schützenfeste, Abi- und Vofi-Feten, Großveranstaltungen, Genehmigung einer Veranstaltung, Hoffeste, Karnevalsumzug, Karnevalsumzüge, Nachbarschaftsfeste, Straßenfeste, Radsportveranstaltungen, Sportfeste, Stadtteilfeste, Weihnachtsmarkt, Weihnachtsmärkte, Ausnahmegenehmigung, Straßensperrungen, Verlegung von Buslinien, Umleitungsstrecken, öffentliche Fläche, private Fläche, Messe, Ausstellung, Trödelmarkt, Gestattung, Veranstaltung, Veranstaltungen https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2226/showFrau
Birte
Stricker
2. OG
Frau
Birte
Stricker
2. OG
Grundsätzlich ist jede öffentliche Veranstaltung über das Formular „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung“ beim Ordnungsamt der Stadt Hamm mindestens anzuzeigen.
Gem. § 12 Abs. 1 GastG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer kurzzeitigen öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen Alkohol ausgeschenkt, muss die öffentliche Veranstaltung bzw. der Alkoholausschank im Rahmen einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG genehmigt werden.
Es wird hierbei ausschließlich der Ausschank von Getränken gestattet, nicht die gesamte Veranstaltung.
Die Gestattung benötigt derjenige, der den Alkoholausschank gewerblich betreiben möchte.
Sowohl bei der Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (kein Alkoholausschank) als auch bei dem Antragsverfahren (mit Alkoholausschank) für eine Gestattung sind die unterschiedlichsten Ämter und Behörden anzuhören und zu beteiligen, da ggf. auch noch zusätzliche Erlaubnisse eingeholt werden müssen (ggf. Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche oder aber auch eine Nutzungsänderung oder die Abnahme fliegender Bauten).
Daher muss der Antrag mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Bei Großveranstaltungen ist ein schriftliches Sicherheitskonzept vorzulegen.
Für welche Veranstaltungen genau die Abstimmung eines förmlichen Sicherheitskonzeptes notwendig ist, wird in jedem Einzelfall nach Beurteilung der jeweiligen Rahmenbedingungen entschieden.
Maßgeblich ist nicht nur die erwartete Besucherzahl (mehr als 5.000 Besucher), auch z. B. das Veranstaltungsgelände oder andere Rahmenbedingungen können Grund für die Notwendigkeit der Abstimmung eines Sicherheitskonzeptes sein (erhöhtes Gefährdungspotenzial).
Anträge für Großveranstaltung sowie ein entsprechendes vollständiges, schriftliches Sicherheitskonzept mit sämtlichen Anlagen sind 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Sobald die Gestattung erteilt wurde, hat der Erlaubnisinhaber die Gebühr zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung ausfällt.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Genehmigung einer Veranstaltung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 12 Abs. 1 GastG
Veranstaltungsantrag, Ausstellerliste, Aufbauplan (Bühne, Getränktestände, Toiletten, Absperrzäune etc.)
weitere Unterlagen nach Einzelfall möglich
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2226/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1