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Untersuchungsberechtigungschein
Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich.
Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land.
Von den Bürgerämtern werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.
Aktueller Hinweis: Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen, können Untersuchungsberechtigungsscheine aktuell ausschließlich online beantragt werden.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
Unterlagen
- Ausweisdokument bei persönlicher Vorsprache
- Anforderung auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail und Onlineantrag möglich (Zusendung per Post)
Kosten
gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich.
Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land.
Von den Bürgerämtern werden zur Abrechnung des Arztes mit den zuständigen Stellen daher kostenlose Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.
Aktueller Hinweis: Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen, können Untersuchungsberechtigungsscheine aktuell ausschließlich online beantragt werden.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ausweisdokument bei persönlicher Vorsprache
- Anforderung auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail und Onlineantrag möglich (Zusendung per Post)
gebührenfrei
Jugendarbeitsschutz, Untersuchungsschein, U-Schein https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2223/show