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Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau, abschließende Fertigstellung)

Der technische Außendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weitergebaut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Sonderbauvorschriften (SBauVO)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Unterlagen

Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)

alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen

 

Kosten

Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 20 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Koziol
    Tel: 02381 17-4363

    Werkstudentin

  • Herr Hazekamp
    Tel: 02381 17-4362

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen

  • Herr Köller
    Tel: 02381 17-4365

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen

  • Herr Ossenkemper
    Tel: 02381 17-4367

    Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
    Alle Stadtbezirke

Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau, abschließende Fertigstellung)

Der technische Außendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weitergebaut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.

Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)

alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen

 

Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 20 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2182/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Koziol

A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4363

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365

Herr

Ossenkemper

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4367
Bautechnische Prüfung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Frau

Koziol

A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4363

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365

Herr

Ossenkemper

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4367