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Tuberkulose-Überwachung
Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt leitet alle notwendigen Schritte ein, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Zuständige Organisationseinheit
- Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dr. Rentelmann
Tel: 02381 17-6411
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
- Frau Diergardt-Borowski
Tel: 02381 17-6464
E-Mail: infektionsschutz@stadt.hamm.de
Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt leitet alle notwendigen Schritte ein, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Tuberkulose, https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2181/showFrau
Dr.
Rentelmann
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Frau
Diergardt-Borowski
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Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt leitet alle notwendigen Schritte ein, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2181/showDas Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst.
Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.