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Parkausweis für Ärzt:innen
Die nachfolgenden Erlaubnisse bringt ein Parkausweis für Ärzt:innen mit sich:
- Parken an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist
- Parken im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnisse nur für die Durchführung von Hausbesuchen und beim Parken vor oder in der Nähe der Praxis gelten!
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Ärzt:innen.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: buergeramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Eggenstein
Tel: 02381 17-9145
Die nachfolgenden Erlaubnisse bringt ein Parkausweis für Ärzt:innen mit sich:
- Parken an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist
- Parken im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnisse nur für die Durchführung von Hausbesuchen und beim Parken vor oder in der Nähe der Praxis gelten!
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Erlaubnisse, Sondererlaubnisse, Parken, Arzt, Hausbesuchen, Praxis, Parkerleichterung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214512/showHerr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Die nachfolgenden Erlaubnisse bringt ein Parkausweis für Ärzt:innen mit sich:
- Parken an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist
- Parken im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnisse nur für die Durchführung von Hausbesuchen und beim Parken vor oder in der Nähe der Praxis gelten!
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214512/show
Zum Bereich des Amtes für Bezirksangelegenheiten gehören die sieben Bürgerämter der Stadt Hamm. Über die Dienstleistungen und Serviceangebote finden Sie nachfolgend ausführliche Informationen. Zum weiteren wesentlichen Aufgabengebiet zählt die Unterstützung und Betreuung der Bezirksvertretungen bei Ihren vielfältigen Aufgaben.
Bezirksvertretungen
Seit 1975 sind die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, das Stadtgebiet in Stadtbezirke aufzuteilen. Für die 7 Bezirke in Hamm (Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen, Bockum-Hövel und Heessen) werden durch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Kommunalwahlen die Bezirksvertretungen gewählt. Jeweils 19 Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter repräsentieren die Bevölkerung des Stadtbezirks. Den Vorsitz in diesem Gremium führt die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher. Sie/Er repräsentiert gleichzeitig den Stadtbezirk nach außen. Aufgabe des Amtes für Bezirksangelegenheiten ist es, die Vertreterinnen und Vertreter bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.
Bürgerämter
Die Stadt Hamm bietet Ihnen in den sieben Bürgerämtern ein vielfältiges Dienstleistungs- und Informationsangebot. Neben Dienstleistungen aus den Bereichen Einwohnermeldewesen, Personaldokumente, Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld und Kraftfahrzeugangelegenheiten finden Sie viele weitere Serviceangebote bei uns. Auch in Ihrer Nähe. Gute Erreichbarkeit, attraktive Öffnungszeiten und eine angenehme Atmosphäre zeichnen diese Serviceeinrichtungen aus. Die Bürgerämter und das Internetangebot helfen Ihnen, Ihre Anliegen einfach und schnell zu erledigen. Wege zu anderen Ämtern oder Behörden versuchen wir Ihnen zu ersparen.