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Wählbarkeitsbescheinigung
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Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wählbarkeitsbescheinigung.
Zuständige Organisationseinheiten
- Büro des Rates
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: buero-des-rates@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Wahlen und Statistik
Lessingstraße 26
59063 Hamm
E-Mail: wahlen@stadt.hamm.de
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Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wählbarkeitsbescheinigung.
Kandidatur, Wählbarkeit, Kandidat, gewählt werden, wählen, Bundestagswahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214511/show18
Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214511/showDas Büro des Rates ist zuständig für die Gremienarbeit der Stadt Hamm, Betreuung der Bürgermeister/innen, Städtepartnerschaften, EU-Angelegenheiten sowie die Verwaltung Schloss Oberwerries.
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