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Schwerbehindertenausweis (Anträge, Beiblätter, Auskünfte)

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:

  • Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
  • Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
  • Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
  • Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt



Das Formular für die Antragstellung können Sie hier downloaden. Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.

Besuchen Sie gerne auch die Internetseite "Schwerbehindertenrecht Online". Dort ist es Ihnen möglich, Ihren Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen (ELSA), den Verfahrensstand online einzusehen (VRONI) oder ein Lichtbild für die Ausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises hochzuladen (ELISA).

Link zum Schwerbehindertenrecht Online

Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)


Links zu externe Verfahren

Schwerbehindertenausweis (Anträge, Beiblätter, Auskünfte)

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:

  • Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
  • Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
  • Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
  • Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt



Das Formular für die Antragstellung können Sie hier downloaden. Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.

Besuchen Sie gerne auch die Internetseite "Schwerbehindertenrecht Online". Dort ist es Ihnen möglich, Ihren Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen (ELSA), den Verfahrensstand online einzusehen (VRONI) oder ein Lichtbild für die Ausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises hochzuladen (ELISA).

Link zum Schwerbehindertenrecht Online

Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)

Schwerbehinderung, Behindertenausweis, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenantrag, Antrag auf Schwerbehinderung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2105/show
Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9494
Fax 02381 17-109494

Herr

Kunert

2.12

02381 17-9462
kunert@stadt.hamm.de

Herr

Nübel

2.14

02381 17-9460
guido.nuebel@stadt.hamm.de

Frau

Möller

2.03

02381 17-9400
moellers@stadt.hamm.de

Frau

Neumann

02.11

02381 17-9463
silvia.neumann@stadt.hamm.de

Frau

Göbel

2.24

02381 17-9458
goebel@stadt.hamm.de

Frau

Önder

02.11

02381 17-9464
sedide.oender@stadt.hamm.de

Frau

Pieperhoff

02.18

02381 17-9457
pieperhoffh@stadt.hamm.de

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suessm@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Herr

Kunert

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02381 17-9462
kunert@stadt.hamm.de

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Nübel

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guido.nuebel@stadt.hamm.de

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Möller

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moellers@stadt.hamm.de

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pieperhoffh@stadt.hamm.de

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