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Schwerbehindertenausweis (Anträge, Beiblätter, Auskünfte)
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung im Bürgeramt Pelkum nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
- Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
- Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
- Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt
Das Formular für die Antragstellung können Sie rechts downloaden oder den Online-Antrag nutzen (Schwerbehindertenrecht Online). Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.
Link zum Schwerbehindertenrecht Online
Wie ein Antrag ausgefüllt wird, können Sie sich hier anschauen:
Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)
Und so wird Ihr Antrag nach dem Eingang bearbeitet:
- Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben
- Anfordern von Berichten und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen
- anschließend Überprüfung auf Vollständigkeit der eingegangenen Unterlagen
- Abgabe Ihrer Unterlagen an den Ärztlichen Dienst zur Einholung einer ärztlichen Stellungnahme
- Entscheidung über Ihren Antrag und Erstellung eines Bescheides
Über den Link zum Schwerbehindertenrecht Online können Sie auch während der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem aktuellen Bearbeitungsstand schauen oder ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis hochladen.
Downloads
- Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
- Flyer Behinderung und Schwerbehindertenausweis
- Flyer Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen
- Antrag auf Kfz-Steuerermäßigung oder -befreiung beim Hauptzollamt
- Information zum Zentralschlüssel für Behindertentoiletten
- Merkblatt zum Datenschutz
- Merkblatt Ermäßigung ÖPNV und Kfz-Steuer
Zuständige Organisationseinheiten
- Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: versorgung@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Yildirim
Tel: 02381 17-9451
E-Mail: nuray.yildirim@stadt.hamm.de
- Herr Süß
Tel: 02381 17-9450
E-Mail: markus.suess@stadt.hamm.de
- Herr Kunert
Tel: 02381 17-9462
E-Mail: kunert@stadt.hamm.de
- Herr Nübel
Tel: 02381 17-9460
E-Mail: guido.nuebel@stadt.hamm.de
- Frau Ehrhardt
Tel: 02381 17-9454
E-Mail: ehrhardtc@stadt.hamm.de
- Frau Neumann
Tel: 02381 17-9463
E-Mail: silvia.neumann@stadt.hamm.de
- Frau Göbel
Tel: 02381 17-9458
E-Mail: goebel@stadt.hamm.de
- Frau Önder-Öztas
Tel: 02381 17-9464
E-Mail: sedide.oender@stadt.hamm.de
- Frau Pieperhoff
Tel: 02381 17-9457
E-Mail: pieperhoffh@stadt.hamm.de
- Frau Heick
Tel: 02381 17-9453
E-Mail: nadine.heick@stadt.hamm.de
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung im Bürgeramt Pelkum nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
- Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
- Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
- Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt
Das Formular für die Antragstellung können Sie rechts downloaden oder den Online-Antrag nutzen (Schwerbehindertenrecht Online). Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.
Link zum Schwerbehindertenrecht Online
Wie ein Antrag ausgefüllt wird, können Sie sich hier anschauen:
Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)
Und so wird Ihr Antrag nach dem Eingang bearbeitet:
- Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben
- Anfordern von Berichten und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen
- anschließend Überprüfung auf Vollständigkeit der eingegangenen Unterlagen
- Abgabe Ihrer Unterlagen an den Ärztlichen Dienst zur Einholung einer ärztlichen Stellungnahme
- Entscheidung über Ihren Antrag und Erstellung eines Bescheides
Über den Link zum Schwerbehindertenrecht Online können Sie auch während der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem aktuellen Bearbeitungsstand schauen oder ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis hochladen.
Schwerbehinderung, Behindertenausweis, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenantrag, Antrag auf Schwerbehinderung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2105/showFrau
Yildirim
Herr
Süß
2.02
Herr
Kunert
2.12
Herr
Nübel
2.14
Frau
Ehrhardt
2.18
Frau
Neumann
02.11
Frau
Göbel
2.24
Frau
Önder-Öztas
02.11
Frau
Pieperhoff
02.18
Frau
Heick
02.19
Frau
Yildirim
Herr
Süß
2.02
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Kunert
2.12
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Nübel
2.14
Frau
Ehrhardt
2.18
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Neumann
02.11
Frau
Göbel
2.24
Frau
Önder-Öztas
02.11
Frau
Pieperhoff
02.18
Frau
Heick
02.19
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung im Bürgeramt Pelkum nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
- Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
- Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
- Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt
Das Formular für die Antragstellung können Sie rechts downloaden oder den Online-Antrag nutzen (Schwerbehindertenrecht Online). Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.
Link zum Schwerbehindertenrecht Online
Wie ein Antrag ausgefüllt wird, können Sie sich hier anschauen:
Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)
Und so wird Ihr Antrag nach dem Eingang bearbeitet:
- Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben
- Anfordern von Berichten und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen
- anschließend Überprüfung auf Vollständigkeit der eingegangenen Unterlagen
- Abgabe Ihrer Unterlagen an den Ärztlichen Dienst zur Einholung einer ärztlichen Stellungnahme
- Entscheidung über Ihren Antrag und Erstellung eines Bescheides
Über den Link zum Schwerbehindertenrecht Online können Sie auch während der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem aktuellen Bearbeitungsstand schauen oder ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis hochladen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2105/show
Die Abteilung Schwerbehindertenrecht gehört zum Amt für Bezirksangelegenheiten und ist örtlich im Bürgeramt Pelkum angesiedelt. Sie bearbeitet Anträge auf Erstfeststellung einer Schwerbehinderung, Verschlimmerungsanträge, stellt Beiblätter für KfZ-Ermäßigung und ermäßigte Bus- und Bahnfahrt aus und natürlich auch Schwerbehindertenausweise.
Antragsvordrucke sind auch in allen anderen Bürgerämtern erhältlich. Unterlagen können ebenso in jedem Stadtteil zur Weiterleitung nach Pelkum abgegeben werden.
17-174
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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