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Schwerbehindertenausweis (Anträge, Beiblätter, Auskünfte)
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
- Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
- Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
- Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt
Das Formular für die Antragstellung können Sie hier downloaden. Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.
Besuchen Sie gerne auch die Internetseite "Schwerbehindertenrecht Online". Dort ist es Ihnen möglich, Ihren Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen (ELSA), den Verfahrensstand online einzusehen (VRONI) oder ein Lichtbild für die Ausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises hochzuladen (ELISA).
Link zum Schwerbehindertenrecht Online
Wichtige aktuelle Information:
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Schwerbehindertenabteilung aktuell geschlossen. Sie erreichen uns unter der Schwerbehindertenhotline 02381 / 179494 zu folgenden Zeiten:
Mo - Do: 8:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 8:30 - 12:00 Uhr
Downloads
- Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
- Flyer Behinderung und Schwerbehindertenausweis
- Flyer Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen
- Antrag auf Kfz-Steuerermäßigung oder -befreiung beim Hauptzollamt
- Information zum Zentralschlüssel für Behindertentoiletten
- Merkblatt zum Datenschutz
- Merkblatt Erläuterungen zu den Nachteilsausgleichen
Zuständige Organisationseinheiten
- Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: versorgung@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Kunert
Tel: 02381 17-9462
E-Mail: kunert@stadt.hamm.de
- Herr Nübel
Tel: 02381 17-9460
E-Mail: guido.nuebel@stadt.hamm.de
- Frau Raesfeld
Tel: 02381 17-9454
E-Mail: raesfeld@stadt.hamm.de
- Frau Marek
Tel: 02381 17-9459
E-Mail: marekj@stadt.hamm.de
- Frau Möller
Tel: 02381 17-9450
E-Mail: moellers@stadt.hamm.de
- Frau Neumann
Tel: 02381 17-9463
E-Mail: silvia.neumann@stadt.hamm.de
- Frau Göbel
Tel: 02381 17-9458
E-Mail: goebel@stadt.hamm.de
- Frau Heick
Tel: 02381 17-9451
E-Mail: nadine.heick@stadt.hamm.de
- Frau Önder
Tel: 02381 17-9464
E-Mail: sedide.oender@stadt.hamm.de
Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
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