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KFZ- Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Der Halter wählt einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem sein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende.
Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern und Cabrios genutzt.

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinung Teil II
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei Altfällen)
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
  • Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person.
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • SEPA- Mandat

Kosten

Grundgebühr 27,00 € (ab 01.09.23: 30,00 €)

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ- Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Der Halter wählt einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem sein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende.
Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern und Cabrios genutzt.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinung Teil II
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei Altfällen)
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
  • Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person.
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • SEPA- Mandat

Grundgebühr 27,00 € (ab 01.09.23: 30,00 €)

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2042/show
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699