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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (ausserhalb aG)
Erteilung des Parkausweises und der Ausnahmegenehmigung
Nach einem Erlass des Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Stadt Hamm auch ohne die Einstufung "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) im Schwerbehindertenausweis Parkerleichterungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind.
Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Ausstellung der Parkausweise erfolgen im Bürgeramt Pelkum.
Anspruch auf Parkerleichterungen haben:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionseinschränkungen des Herzens oder der Atemorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus-Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind, wenn hiefür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich einer künstlichen Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung mit den vorgenannten Personenkreisen gleichzustellen sind
Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht für Behindertenparkplätze, bietet aber folgende Erleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot und Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden
- Erlaubnis beim Parken im Zonenhalteverbot, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- Parken an Stellen, die durch Zeichen Parkplatz und Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
- Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen und in Bewohnerparkbereichen bis zu 3 Stunden
Der Antrag wird in jedem Bürgeramt der Stadt Hamm aufgenommen - Sie benötigen lediglich den Schwerbehindertenausweis.
Kosten
gebührenfrei
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Zuständige Organisationseinheit
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ehrhardt
Tel: 02381 17-9454
E-Mail: ehrhardtc@stadt.hamm.de
Nach einem Erlass des Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Stadt Hamm auch ohne die Einstufung "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) im Schwerbehindertenausweis Parkerleichterungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind.
Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Ausstellung der Parkausweise erfolgen im Bürgeramt Pelkum.
Anspruch auf Parkerleichterungen haben:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionseinschränkungen des Herzens oder der Atemorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus-Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind, wenn hiefür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich einer künstlichen Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung mit den vorgenannten Personenkreisen gleichzustellen sind
Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht für Behindertenparkplätze, bietet aber folgende Erleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot und Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden
- Erlaubnis beim Parken im Zonenhalteverbot, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- Parken an Stellen, die durch Zeichen Parkplatz und Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
- Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen und in Bewohnerparkbereichen bis zu 3 Stunden
Der Antrag wird in jedem Bürgeramt der Stadt Hamm aufgenommen - Sie benötigen lediglich den Schwerbehindertenausweis.
gebührenfrei
aG light, Parken light, Parkausweis light, orangener Parkausweis https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1948/showFrau
Ehrhardt
2.18
Erteilung des Parkausweises und der Ausnahmegenehmigung
Nach einem Erlass des Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Stadt Hamm auch ohne die Einstufung "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) im Schwerbehindertenausweis Parkerleichterungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind.
Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Ausstellung der Parkausweise erfolgen im Bürgeramt Pelkum.
Anspruch auf Parkerleichterungen haben:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionseinschränkungen des Herzens oder der Atemorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus-Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind, wenn hiefür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich einer künstlichen Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung mit den vorgenannten Personenkreisen gleichzustellen sind
Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht für Behindertenparkplätze, bietet aber folgende Erleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot und Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden
- Erlaubnis beim Parken im Zonenhalteverbot, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- Parken an Stellen, die durch Zeichen Parkplatz und Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
- Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen und in Bewohnerparkbereichen bis zu 3 Stunden
Der Antrag wird in jedem Bürgeramt der Stadt Hamm aufgenommen - Sie benötigen lediglich den Schwerbehindertenausweis.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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