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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (ausserhalb aG)

Erteilung des Parkausweises und der Ausnahmegenehmigung

Nach einem Erlass des Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Stadt Hamm auch ohne die Einstufung "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) im Schwerbehindertenausweis Parkerleichterungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. 

Die Bürgerämter nehmen den entsprechenden Antrag vor Ort auf. Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Ausstellung der Parkausweise erfolgt im Bürgeramt Pelkum.

Anspruch auf Parkerleichterungen haben:

  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung wenigstens 70% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane haben 
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis ulcerosa-Kranke mit einem hiefür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60% 
  • Behinderte mit einem künstlichen Darmausgang (Stoma) und zugleich einer künstlichen Harnableitung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%. 

Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht für Behindertenparkplätze, bietet aber folgende Erleichterungen:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot und Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden
  • Erlaubnis beim Parken im Zonenhalteverbot, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
  • Parken an Stellen, die durch Zeichen Parkplatz und Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus.
  • Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
  • Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen und in Bewohnerparkbereichen bis zu 3 Stunden. Der Antrag wird in jedem Bürgeramt der Stadt Hamm aufgenommen - Sie benötigen lediglich den Schwerbehindertenausweis

Kosten

gebührenfrei

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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (ausserhalb aG)

Nach einem Erlass des Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Stadt Hamm auch ohne die Einstufung "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) im Schwerbehindertenausweis Parkerleichterungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. 

Die Bürgerämter nehmen den entsprechenden Antrag vor Ort auf. Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Ausstellung der Parkausweise erfolgt im Bürgeramt Pelkum.

Anspruch auf Parkerleichterungen haben:

  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung wenigstens 70% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane haben 
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis ulcerosa-Kranke mit einem hiefür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60% 
  • Behinderte mit einem künstlichen Darmausgang (Stoma) und zugleich einer künstlichen Harnableitung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%. 

Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht für Behindertenparkplätze, bietet aber folgende Erleichterungen:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot und Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden
  • Erlaubnis beim Parken im Zonenhalteverbot, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
  • Parken an Stellen, die durch Zeichen Parkplatz und Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus.
  • Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
  • Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen und in Bewohnerparkbereichen bis zu 3 Stunden. Der Antrag wird in jedem Bürgeramt der Stadt Hamm aufgenommen - Sie benötigen lediglich den Schwerbehindertenausweis

gebührenfrei

aG light, Parken light, Parkausweis light, orangener Parkausweis https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1948/show
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de