Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz - WAG -
Die Vermieter von Wohnraum sind verpflichtet, diesen zu erhalten und zu pflegen. Sie müssen daher dafür Sorge tragen, dass die bauliche Beschaffenheit ihres Wohnraumes gewisse Mindestanforderungen erfüllt. So dürfen Fußböden, Wände oder Decken nicht dauernd durchfeuchtet sein; die Wasser- und Stromversorgung muss gewährleistet sein. Das Wohnungsförderungsamt kann durch entsprechende Anordnungen den Vermietern die Erfüllung dieser Mindestanforderungen aufgeben.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Wohnungsaufsichtsgesetz NRW - WAG NRW -
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW - WFNG NRW -
- Wirtschaftsstrafgesetz
Ihr Weg zur Antragstellung
Unterlagen
- Mietvertrag
- Eventuell bereits erfolgte schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter
Es hilft Ihnen weiter
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Frau Willmann
Tel.: 02381 17-8023
E-Mail: willmann@stadt.hamm.de
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Herr Rother
Tel.: 02381 17-8031
E-Mail: rotherf@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheiten
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: berger@stadt.hamm.de
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: stadtplanungsamt@stadt.hamm.de