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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern (Ausstellung)

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern (Ausstellung)

Hier können Sie online Ihren Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern stellen.

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