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Kaufpreissammlung
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung als qualifizierte Kaufpreisauskunft im Sinne von § 10 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung NRW richtet sich an professionelle Nutzer wie Sachverständige, Gutachter etc.
Diese Auskünfte werden grundstücksbezogen abgegeben. Sie dürfen nur bei berechtigtem Interesse und der Zusicherung des Nutzers, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, erteilt werden.
Berechtigte Nutzer können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner)
Zuständige Organisationseinheiten
- Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: gutachterausschuss@stadt.hamm.de
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de