BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Dabei ist zwischen nicht anonymisierten Auskünften und anonymisierten Auskünften zu unterscheiden.

Nicht anonymisierte Auskünfte

Nach § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW sind nicht anonymisierte (grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung ist beizubringen.

Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.

 Onlineantrag für Nicht anonymisierte Auskünfte

Anonymisierte Auskünfte

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig und richtet sich nach einer Zeitgebühr. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.

 Onlineantrag für Anonymisierte Auskünfte

 

 


Links zu externen Verfahren

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Dabei ist zwischen nicht anonymisierten Auskünften und anonymisierten Auskünften zu unterscheiden.

Nicht anonymisierte Auskünfte

Nach § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW sind nicht anonymisierte (grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung ist beizubringen.

Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.

 Onlineantrag für Nicht anonymisierte Auskünfte

Anonymisierte Auskünfte

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig und richtet sich nach einer Zeitgebühr. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.

 Onlineantrag für Anonymisierte Auskünfte

 

 

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1828/show
Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Herr

Brummel

C1.038

02381 17-4202
felix.brummel@stadt.hamm.de

Frau

Frerich

C1.029

02381 17-4263
sandra.frerich@stadt.hamm.de

Herr

Bergmann

C1.032

02381 17-4267
bergmannr@stadt.hamm.de

Herr

Schmiedner

C1.029

02381 17-4269
schmiedner@stadt.hamm.de

Frau

Vogelsang

C1.027

02381 17-4244
petra.vogelsang@stadt.hamm.de

Herr

Weiß

C1.029

02381 17-4217
sebastian.weiss@stadt.hamm.de
Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2961

Herr

Brummel

C1.038

02381 17-4202
felix.brummel@stadt.hamm.de

Frau

Frerich

C1.029

02381 17-4263
sandra.frerich@stadt.hamm.de

Herr

Bergmann

C1.032

02381 17-4267
bergmannr@stadt.hamm.de

Herr

Schmiedner

C1.029

02381 17-4269
schmiedner@stadt.hamm.de

Frau

Vogelsang

C1.027

02381 17-4244
petra.vogelsang@stadt.hamm.de

Herr

Weiß

C1.029

02381 17-4217
sebastian.weiss@stadt.hamm.de