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Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Kapitalentschädigung für einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung

Antragsberechtigte können eine Kapitalentschädigung von 306,78 € für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor - von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone)  bekommen.


Der formlose Antrag kann noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Unterlagen

Bescheinigung nach §10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG).

Kosten

keine

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Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Antragsberechtigte können eine Kapitalentschädigung von 306,78 € für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung (von Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor - von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone)  bekommen.


Der formlose Antrag kann noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Bescheinigung nach §10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG).

keine

54-543-2, ungerechtfertigte Freiheitsentziehung, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1826/show
Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6 59073 Hamm
Telefon 02381 17-6767

Herr

Korittke

14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)

02381 17-6775
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854

Herr

Korittke

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02381 17-6775