BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Immissionsschutz - Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

63

1. Rechtsgrundlage: § 53 BImSchG (Auszug)

(1) Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der

  1. von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
  2. technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
  3. Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist.

(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, für die die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nicht durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist, sowie Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen haben, soweit sich im Einzelfall die Notwendigkeit der Bestellung aus den in Absatz 1 Satz 1 genannten Gesichtspunkten ergibt.

Hier können Sie online die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz beantragen.

 

Haben Sie Fragen oder andere Anliegen zum Thema Immissionsschutz? Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren sie uns gerne telefonische oder schriftlich.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Herr Gantenbrinker
    Sachgebietsleitung
    Tel: 02381 17-4353

    Sachgebietsleiter für den Bereich Immissionsschutz

  • Frau Grimm
    Tel: 02381 17-4355

    Ansprechpartnerin für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Landwirtschaft & Nahrungsmittel"

  • Frau Guth
    Tel: 02381 17-4354

    Ansprechpartnerin für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Wärme- & Energieerzeugung"

  • Herr Litschke
    Tel: 02381 17-4351

    Ansprechpartner für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Abfallbehandlung und -lagerung"

  • Herr Zeusnik
    Tel: 02381 17-4356

    Ansprechpartner für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Produktion und Umschlag"

Immissionsschutz - Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

1. Rechtsgrundlage: § 53 BImSchG (Auszug)

(1) Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der

  1. von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
  2. technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
  3. Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist.

(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, für die die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nicht durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist, sowie Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen haben, soweit sich im Einzelfall die Notwendigkeit der Bestellung aus den in Absatz 1 Satz 1 genannten Gesichtspunkten ergibt.

Hier können Sie online die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz beantragen.

 

Haben Sie Fragen oder andere Anliegen zum Thema Immissionsschutz? Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren sie uns gerne telefonische oder schriftlich.

Emission, Emissionsbegrenzung, genehmigungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutzbeauftragte https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/180370/show
Untere Immissionsschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2958

Herr

Gantenbrinker

Sachgebietsleitung

A0.027 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4353

Frau

Grimm

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4355

Frau

Guth

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4354

Herr

Litschke

A0.030 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4351

Herr

Zeusnik

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4356