Gewerbezentralregisterauskunft
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn Sie Ihre gewerbliche Zuverlässigkeit beispielsweise für gewerberechtliche Erlaubnisse, für überwachungsbedürftige Gewerbe oder für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachzuweisen. Weiterhin werden im Gewerbezentralregister Behördenentscheidungen mit Gewerbebezug (z. B. Entziehung einer Erlaubnis, Gewerbeuntersagung, Geldbußen) verzeichnet.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, bei juristischen Personen
- Personalausweis des Geschäftsführers
- Auszug aus dem Handelsregister
Kosten
13,00 €