Gestattung der vorzeitigen Nutzung
Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
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