BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Gestattung der vorzeitigen Nutzung
Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)
Zuständige Organisationseinheit
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Cavillot-Platte
Tel: 02381 17-4364
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362
- Frau Hülsmann
Tel: 02381 17-4363
- Herr Köller
Tel: 02381 17-4365
Gestattung der vorzeitigen Nutzung
Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)
Technische Prüfgruppe
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958
Frau
Cavillot-Platte
A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
02381 17-4364
Herr
Hazekamp
A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
02381 17-4362
Frau
Hülsmann
02381 17-4363
Herr
Köller
A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
02381 17-4365