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Gestattung der vorzeitigen Nutzung
Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Köller
Tel: 02381 17-4352
- Herr Tiltmann
Tel: 02381 17-4363
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362