BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Gestattung der vorzeitigen Nutzung

Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Gestattung der vorzeitigen Nutzung

Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1725/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Cavillot-Platte

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4364

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Frau

Hülsmann

02381 17-4363

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365