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Gestaltungssatzungen
Durchführung des Aufstellungsverfahrens für Gestaltungssatzungen (ggf. auch als Teil eines Bebauungsplanes), die besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der Gebäude oder der Freiflächen, z.B. zu Dachformen und Dachneigungen, beinhalten.
Zuständige Organisationseinheit
- Verbindliche Bauleitplanung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: dersen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Menke
Tel: 02381 17-4121
E-Mail: menkew@stadt.hamm.de
- Herr Olaf Dersen
Tel: 02381 17-4130
E-Mail: dersen@stadt.hamm.de