Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 2 GastG
Für einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.
Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.
Werden in dem Betrieb auch alkoholische Getränke ausgeschenkt, ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Während des Antragsverfahren wird u.a. die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Des Weiteren wird überprüft, ob die Gaststättenräume den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Rechtsgrundlagen allgemein
GaststättengesetzIhr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die jeweilige Gebühr für die Erlaubnis wird nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand festgesetzt.(Gebührenrahmen: 400,00 - 3.500,00 €)
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Betriebsräume
- 2 Lagepläne
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ihres Wohnortes
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
- ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (zu beantragen im Bürgeramt oder im Ordnungsamt des Wohnortes)
- ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- eine Kopie des Pachtvertrages für die Gaststättenräume
Soll die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben werden (z. B. GmbH, UG usw.) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- ein Führungszeugnis
- von jedem gesetzlichen Vertreter ein Gewerbezentralregisterausszug
- von jedem gesetzlichen Vertreter sowie von der juristischen Person eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- von jedem gesetzlichen Vertreter und von der juristischen Person der Handelsregisterauszug
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Es hilft Ihnen weiter
-
Frau Roßmeier
Tel.: 02381 17-7236
E-Mail: rossmeier@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheiten
-
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 HammE-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
-
Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm -
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm