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Fahnenverleih


Gegen eine Gebühr werden an Sportvereinen und sonstigen Organisationen der Stadt Hamm in- und ausländische Fahnen entliehen.

 

Rechtsgrundlagen
Grundlage zum Fahnenverleih der Stadt Hamm ist die "Entgeltordnung zum Fahnenverleih" vom 04.09.2001

 

Kosten

Ausleihe je Fahne und Woche 5,10 €
(Tarif-Nr. 7.1)
Die Entgelte gelten für den Verleihzeitraum von einer Kalenderwoche. Für jede weitere angefangene Woche werden sie erneut fällig.
Eine Befreiung von der Zahlung des Entgelts tritt nicht ein.
(§ 2 Abs. 2 Entgeltordnung der Stadt Hamm)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Fahnenverleih


Gegen eine Gebühr werden an Sportvereinen und sonstigen Organisationen der Stadt Hamm in- und ausländische Fahnen entliehen.

 

Rechtsgrundlagen
Grundlage zum Fahnenverleih der Stadt Hamm ist die "Entgeltordnung zum Fahnenverleih" vom 04.09.2001

 

Ausleihe je Fahne und Woche 5,10 €
(Tarif-Nr. 7.1)
Die Entgelte gelten für den Verleihzeitraum von einer Kalenderwoche. Für jede weitere angefangene Woche werden sie erneut fällig.
Eine Befreiung von der Zahlung des Entgelts tritt nicht ein.
(§ 2 Abs. 2 Entgeltordnung der Stadt Hamm)

Fahnen, Flaggen, https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1648/show
Abteilung Sport
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5029
Fax 02381 1710-5029

Herr

Eggert

108

02381 17-5033
eggertm@stadt.hamm.de