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Elterngeld
Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) haben spürbare Auswirkungen auf die Lebensweise von Familien. Die Zahl der Eltern, die die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug in seinen Varianten nicht mehr einhalten können, wächst.
Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wurden die Elterngeldregelungen für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst, um sie in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können. Informationen zu den geänderten Regelungen finden Sie unter folgendem Link: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona
Für die Bewilligung von Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Aufgaben nach dem BEEG werden in Hamm an dem Standort Bürgeramt Herringen wahrgenommen. Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende erhalten.
Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie
- Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit Ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das Elterngeld richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen (Steuerbrutto abzüglich Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und Werbekostenpauschale), das der betreuende Elternteil in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes hatte.
Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen bis zu 67 Prozent.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich.
Sie können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen stellen vielfältige Informationen zum Thema Elterngeld bereit. Mit dem Online-Elterngeldrechner kann der Bezugszeitraum und die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes berechnet werden.
Link zum Familien-Portal und zum Elterngeldrechner des Bundes
Link zur Internetseite "Elterngeld und Elternzeit" des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlagen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Kosten
gebührenfrei
Weitere Informationen
Öffnungs- und Beratungszeiten:
Montag und Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Hotline: 02381/17-9595
Email: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Downloads
- Elterngeld - Antrag
- Elterngeld - Erläuterungen
- Änderungsantrag Elterngeld Covid-19
- Elterngeld Erläuterungen Covid-19
- Elterngeld - Erklärung für Selbstständige
- Elterngeld - Erklärung für Alleinerziehende
- Elterngeld Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeld - Infoblatt Datenschutz
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Elterngeld
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: elterngeld@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Bücker
Tel: 02381 17-9594
E-Mail: buecker@stadt.hamm.de
- Frau Giers
Tel: 02381 17-9591
E-Mail: melanie.giers@stadt.hamm.de
- Herr Lining
Tel: 02381 17-9501
E-Mail: lining@stadt.hamm.de
- Herr Scheidsteger
Tel: 02381 17-9593
E-Mail: scheidsteger@stadt.hamm.de
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Für die Bewilligung von Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Aufgaben nach dem BEEG werden in Hamm an dem Standort Bürgeramt Herringen wahrgenommen. Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende erhalten.
Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie
- Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit Ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das Elterngeld richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen (Steuerbrutto abzüglich Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und Werbekostenpauschale), das der betreuende Elternteil in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes hatte.
Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen bis zu 67 Prozent.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich.
Sie können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen stellen vielfältige Informationen zum Thema Elterngeld bereit. Mit dem Online-Elterngeldrechner kann der Bezugszeitraum und die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes berechnet werden.
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Dienstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Hotline: 02381/17-9595
Email: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
gebührenfrei
Elternzeit, Elterngeld, Erziehungsgeld, Terminanfrage, Video-Beratung, Beratung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1605/showFrau
Bücker
53 a (Erdgeschoss)
Frau
Giers
57
Herr
Lining
0.08 (Bürgeramt Heessen, Erdgeschoss)
Herr
Scheidsteger
53 (Erdgeschoss)
Frau
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53 a (Erdgeschoss)
Frau
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57
Herr
Lining
0.08 (Bürgeramt Heessen, Erdgeschoss)
Herr
Scheidsteger
53 (Erdgeschoss)