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Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht mehr arbeiten, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige sowie Studierende und Auszubildende erhalten. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. 

Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Das Elterngeld richtet sich im Regelfall nach dem Einkommen, das der betreuende Elternteil in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes hatte. Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu etwa 65 Prozent. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Sie können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.

Eine umfassende persönliche Beratung sowie Antragsvordrucke in Papierform erhalten Sie in der Elterngeldstelle. Aktuelle Hinweise finden Sie im Serviceportal der Stadt Hamm.

 

Beantragen Sie das Elterngeld ganz bequem online.

Den digitalen Elterngeldantrag finden Sie hier!

 

Vielfältige weitere Informationen zu Elterngeld, Elternzeit sowie vielen weiteren Familienleistungen finden Sie über das Familienportal des Bundes. Mit dem Online-Elterngeldrechner kann der Bezugszeitraum und die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes berechnet werden.


Link zum Familien-Portal und zum Elterngeldrechner des Bundes

Link zur Internetseite "Elterngeld und Elternzeit" des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Die Elterngeldstelle im Familienrathaus ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

Hotline:      02381/17-5399

Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de

 

Hinweis:

Die Elterngeldstelle bietet (werdenden) Eltern die Möglichkeit einer Videoberatung zu den Themen Elterngeld und Elternzeit an. Die Videoberatung erfolgt über den Anbieter Cisco-WebEx und erfordert einen Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät. Es ist kein Benutzeraccount erforderlich. WebEx kann ohne eine Installation über den Webbrowser genutzt werden. Bei der Nutzung eines Tablets oder Smartphones muss vorab eine App installiert werden. 

Terminanfrage zur Videoberatung

 

 

Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Kosten

gebührenfrei

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht mehr arbeiten, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige sowie Studierende und Auszubildende erhalten. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. 

Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Das Elterngeld richtet sich im Regelfall nach dem Einkommen, das der betreuende Elternteil in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes hatte. Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu etwa 65 Prozent. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Sie können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.

Eine umfassende persönliche Beratung sowie Antragsvordrucke in Papierform erhalten Sie in der Elterngeldstelle. Aktuelle Hinweise finden Sie im Serviceportal der Stadt Hamm.

 

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Die Elterngeldstelle im Familienrathaus ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

Hotline:      02381/17-5399

Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de

 

Hinweis:

Die Elterngeldstelle bietet (werdenden) Eltern die Möglichkeit einer Videoberatung zu den Themen Elterngeld und Elternzeit an. Die Videoberatung erfolgt über den Anbieter Cisco-WebEx und erfordert einen Internetzugang sowie ein entsprechendes Endgerät. Es ist kein Benutzeraccount erforderlich. WebEx kann ohne eine Installation über den Webbrowser genutzt werden. Bei der Nutzung eines Tablets oder Smartphones muss vorab eine App installiert werden. 

Terminanfrage zur Videoberatung

 

 

gebührenfrei

Elternzeit, Elterngeld, Erziehungsgeld, Terminanfrage, Video-Beratung, Beratung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1605/show
Familienrathaus
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5353

Frau

Bücker

-

02381 17-5317
buecker@stadt.hamm.de

Frau

Giers

Zimmer 0.10 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5319
melanie.giers@stadt.hamm.de

Herr

Scheidsteger

Zimmer 0.11 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5316
scheidsteger@stadt.hamm.de

Frau

Cicek

Zimmer 0.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5318
merve.cicek@stadt.hamm.de
Sachgebiet Elterngeld
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
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Fax 02381 17-105399

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