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Elterngeld
Aktuelle Informationen anlässlich der Corona-Pandemie:
Die Elterngeldstelle des Bürgeramtes Herringen ist voraussichtlich bis zum 29.01.2021 geschlossen. Persönliche Vorsprachen und Beratungen sind daher nicht möglich.
Anträge und weitere Unterlagen können Sie entweder per Post (auch Einwurf in den Hausbriefkasten am Bürgeramt Herringen möglich) oder per Email (elterngeld@stadt.hamm.de) an die Elterngeldstelle senden.
Beratungen und sonstige Fragen zum Elterngeld oder zur Elternzeit sind unter der telefonischen Hotline 02381/17-9595 möglich!
Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) haben spürbare Auswirkungen auf die Lebensweise von Familien. Die Zahl der Eltern, die die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug in seinen Varianten nicht mehr einhalten können, wächst.
Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wurden die Elterngeldregelungen für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst, um sie in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können. Informationen zu den geänderten Regelungen finden Sie unter folgendem Link: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona
Für die Bewilligung von Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Aufgaben nach dem BEEG werden in Hamm an dem Standort Bürgeramt Herringen wahrgenommen.
Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende erhalten.
Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das Elterngeld richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen (Steuerbrutto abzüglich Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und Werbekostenpauschale), das der betreuende Elternteil in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes hatte.
Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen bis zu 67 Prozent.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich.
Sie können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen stellen vielfältige Informationen zum Thema Elterngeld bereit. Mit dem Online-Elterngeldrechner kann der Bezugszeitraum und die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes berechnet werden.
Link zum Familien-Portal und zum Elterngeldrechner des Bundes
Link zur Internetseite "Elterngeld und Elternzeit" des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Kosten
gebührenfrei
Weitere Informationen
Öffnungs- und Beratungszeiten: zurzeit geschlossen!
Montag und Donnerstag: 07:30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 07:00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Hotline: 02381/17-9595
Email: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
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Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Elterngeld
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: elterngeld@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Bücker
Tel: 02381 17-9594
E-Mail: buecker@stadt.hamm.de
- Frau Kerkmann
Tel: 02381 17-9591
E-Mail: kerkmann@stadt.hamm.de
- Herr Scheidsteger
Tel: 02381 17-9593
E-Mail: scheidsteger@stadt.hamm.de
- Frau Scherf
Tel: 02381 17-9592
E-Mail: scherf@stadt.hamm.de
- Herr Wulf
Tel: 02381 17-9501
E-Mail: wulfo@stadt.hamm.de