BIS: Templatebasierte Anzeige
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes
Ausstellung von Bescheinigungen zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft gemäß § 100 Bundesvertriebenengesetz zur Vorlage bei verschiedenen Behörden.
Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u. a. die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Rechtsgrundlagen allgemein
BundesvertriebenengesetzZuständige Organisationseinheiten
- Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: einbuergerung@stadt.hamm.de
- Bürgeramt für Migration und Integration
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: integrationsmanagement@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Scheiermann
Tel: 02381 17-6776