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Erweiterte Melderegisterauskunft

Auskünfte über Personen aus dem Melderegister der Stadt Hamm an Privatpersonen

Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren. 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Der/ die Antragsteller:in hat gesondert anzugeben, dass er eine erweiterte Auskunft benötigt. Es sind mindestens die folgenden Angaben über die angefragte Person zu machen, damit der/ die Gesuchte eindeutig identifiziert werden kann:
  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geschlecht,
  • Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.

Ebenfalls muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht werden. Hierzu sind ausführliche Angaben erforderlich und/oder auch Kopien die das Interesse belegen, z.B. von "Versäumnisurteilen" oder "Vollstreckungsbescheiden" der Gerichte. Die Meldebehörde entscheidet, ob das Interesse glaubhaft dargelegt wurde und wird nur dann eine erweiterte Auskunft erteilen.

Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann maximal folgende Daten beinhalten (je nach Anfrage):
  • Vor- und Familiennamen,
  • frühere Namen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum und -ort
  • Sterbedatum und -ort
  • Familienstand (ob verheiratet oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ein- und Auszugsdaten
  • Name, Vorname und aktuelle Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Name, Vorname und aktuelle Anschrift eines evtl. Ehegatten
  • frühere Anschriften und die aktuelle Anschrift.
Das Melderegister enthält grundsätzlich Eintragungen über die Personen, die zur Zeit in Hamm gemeldet sind oder die noch nicht länger als 5 Jahre verzogen bzw. verstorben sind. Sofern eine Auskunft über einen früheren Zeitraum erforderlich ist, setzen Sie Sich bitte mit uns in Verbindung.

Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.

Die erweiterte Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder direkt online beantragen.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
 
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.

Gruppenauskunft 

Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke

Kosten

Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Zuständige Organisationseinheiten

Erweiterte Melderegisterauskunft

Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren. 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Der/ die Antragsteller:in hat gesondert anzugeben, dass er eine erweiterte Auskunft benötigt. Es sind mindestens die folgenden Angaben über die angefragte Person zu machen, damit der/ die Gesuchte eindeutig identifiziert werden kann:
  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geschlecht,
  • Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.

Ebenfalls muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht werden. Hierzu sind ausführliche Angaben erforderlich und/oder auch Kopien die das Interesse belegen, z.B. von "Versäumnisurteilen" oder "Vollstreckungsbescheiden" der Gerichte. Die Meldebehörde entscheidet, ob das Interesse glaubhaft dargelegt wurde und wird nur dann eine erweiterte Auskunft erteilen.

Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann maximal folgende Daten beinhalten (je nach Anfrage):
  • Vor- und Familiennamen,
  • frühere Namen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum und -ort
  • Sterbedatum und -ort
  • Familienstand (ob verheiratet oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ein- und Auszugsdaten
  • Name, Vorname und aktuelle Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Name, Vorname und aktuelle Anschrift eines evtl. Ehegatten
  • frühere Anschriften und die aktuelle Anschrift.
Das Melderegister enthält grundsätzlich Eintragungen über die Personen, die zur Zeit in Hamm gemeldet sind oder die noch nicht länger als 5 Jahre verzogen bzw. verstorben sind. Sofern eine Auskunft über einen früheren Zeitraum erforderlich ist, setzen Sie Sich bitte mit uns in Verbindung.

Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.

Die erweiterte Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder direkt online beantragen.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
 
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.

Gruppenauskunft 

Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke

Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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EMA-Auskunft, Adressauskunft, Meldeauskunft, Adressensuche, erweiterte Meldeauskunft https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/154346/show
Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9101
Fax 02381 17-2889
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799