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Erweiterte Melderegisterauskunft
Auskünfte über Personen aus dem Melderegister der Stadt Hamm an Privatpersonen
Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren.
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Familienname,
- Vorname,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Ebenfalls muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht werden. Hierzu sind ausführliche Angaben erforderlich und/oder auch Kopien die das Interesse belegen, z.B. von "Versäumnisurteilen" oder "Vollstreckungsbescheiden" der Gerichte. Die Meldebehörde entscheidet, ob das Interesse glaubhaft dargelegt wurde und wird nur dann eine erweiterte Auskunft erteilen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann maximal folgende Daten beinhalten (je nach Anfrage):- Vor- und Familiennamen,
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- Familienstand (ob verheiratet oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ein- und Auszugsdaten
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift eines evtl. Ehegatten
- frühere Anschriften und die aktuelle Anschrift.
Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.
Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke
Kosten
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: buergeramt@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Verwandte Dienstleistungen
Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren.
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Familienname,
- Vorname,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Ebenfalls muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht werden. Hierzu sind ausführliche Angaben erforderlich und/oder auch Kopien die das Interesse belegen, z.B. von "Versäumnisurteilen" oder "Vollstreckungsbescheiden" der Gerichte. Die Meldebehörde entscheidet, ob das Interesse glaubhaft dargelegt wurde und wird nur dann eine erweiterte Auskunft erteilen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann maximal folgende Daten beinhalten (je nach Anfrage):- Vor- und Familiennamen,
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- Familienstand (ob verheiratet oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ein- und Auszugsdaten
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift eines evtl. Ehegatten
- frühere Anschriften und die aktuelle Anschrift.
Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.
Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Auskünfte über Personen aus dem Melderegister der Stadt Hamm an Privatpersonen
Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren.
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Familienname,
- Vorname,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Ebenfalls muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht werden. Hierzu sind ausführliche Angaben erforderlich und/oder auch Kopien die das Interesse belegen, z.B. von "Versäumnisurteilen" oder "Vollstreckungsbescheiden" der Gerichte. Die Meldebehörde entscheidet, ob das Interesse glaubhaft dargelegt wurde und wird nur dann eine erweiterte Auskunft erteilen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann maximal folgende Daten beinhalten (je nach Anfrage):- Vor- und Familiennamen,
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- Familienstand (ob verheiratet oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ein- und Auszugsdaten
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift eines evtl. Ehegatten
- frühere Anschriften und die aktuelle Anschrift.
Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.
Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke
Zum Bereich des Amtes für Bezirksangelegenheiten gehören die sieben Bürgerämter der Stadt Hamm. Über die Dienstleistungen und Serviceangebote finden Sie nachfolgend ausführliche Informationen. Zum weiteren wesentlichen Aufgabengebiet zählt die Unterstützung und Betreuung der Bezirksvertretungen bei Ihren vielfältigen Aufgaben.
Bezirksvertretungen
Seit 1975 sind die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, das Stadtgebiet in Stadtbezirke aufzuteilen. Für die 7 Bezirke in Hamm (Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen, Bockum-Hövel und Heessen) werden durch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Kommunalwahlen die Bezirksvertretungen gewählt. Jeweils 19 Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter repräsentieren die Bevölkerung des Stadtbezirks. Den Vorsitz in diesem Gremium führt die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher. Sie/Er repräsentiert gleichzeitig den Stadtbezirk nach außen. Aufgabe des Amtes für Bezirksangelegenheiten ist es, die Vertreterinnen und Vertreter bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.
Bürgerämter
Die Stadt Hamm bietet Ihnen in den sieben Bürgerämtern ein vielfältiges Dienstleistungs- und Informationsangebot. Neben Dienstleistungen aus den Bereichen Einwohnermeldewesen, Personaldokumente, Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld und Kraftfahrzeugangelegenheiten finden Sie viele weitere Serviceangebote bei uns. Auch in Ihrer Nähe. Gute Erreichbarkeit, attraktive Öffnungszeiten und eine angenehme Atmosphäre zeichnen diese Serviceeinrichtungen aus. Die Bürgerämter und das Internetangebot helfen Ihnen, Ihre Anliegen einfach und schnell zu erledigen. Wege zu anderen Ämtern oder Behörden versuchen wir Ihnen zu ersparen.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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