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Hausanschlusskosten
Kostenersätze für Hausanschlüsse
Für die Entwässerung des Grundstücks bis zum städtischen Kanal ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Werden die Hausanschlüsse aber im Auftrag des Lippeverbandes oder der Stadt Hamm im Zuge von Kanalbaumaßnahmen hergestellt oder saniert, wird der jeweilige Kostenersatz vom Eigentümer per Bescheid geltend gemacht.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauverwaltungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
- Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: koenign@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: stalljohann@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr König
Tel: 02381 17-4060
E-Mail: koenign@stadt.hamm.de
- Frau Stalljohann
Tel: 02381 17-4070
E-Mail: stalljohann@stadt.hamm.de