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Bodenrichtwerte
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.
Sie können die Bodenrichtwerte über folgende Wege einsehen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner)
- in der Bodenrichtwertkarte der Stadt Hamm
- im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW (BORISplus)
- Im Open Data Portal der Stadt Hamm (Bodenrichtwerte 2000 – 2010)
Zuständige Organisationseinheit
- Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: gutachterausschuss@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Brummel
Tel: 02381 17-4202
E-Mail: felix.brummel@stadt.hamm.de
- Frau Frerich
Tel: 02381 17-4263
E-Mail: sandra.frerich@stadt.hamm.de
- Herr Bergmann
Tel: 02381 17-4267
E-Mail: bergmannr@stadt.hamm.de
- Herr Beckschulze-Giesler
Tel: 02381 17-4242
E-Mail: beckschulze-giesler@stadt.hamm.de
- Herr Schmiedner
Tel: 02381 17-4269
E-Mail: schmiedner@stadt.hamm.de
- Frau Vogelsang
Tel: 02381 17-4244
E-Mail: petra.vogelsang@stadt.hamm.de
- Herr Francke
Tel: 02381 17-4266
E-Mail: franckeh@stadt.hamm.de
- Herr Balaban
Tel: 02381 17-4216
E-Mail: yagiz.balaban@stadt.hamm.de
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.
Sie können die Bodenrichtwerte über folgende Wege einsehen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner)
- in der Bodenrichtwertkarte der Stadt Hamm
- im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW (BORISplus)
- Im Open Data Portal der Stadt Hamm (Bodenrichtwerte 2000 – 2010)
Herr
Brummel
C1.038
Frau
Frerich
C1.029
Herr
Bergmann
C1.032
Herr
Beckschulze-Giesler
C1.019
Herr
Schmiedner
C1.029
Frau
Vogelsang
C1.027
Herr
Francke
C1.029
Herr
Balaban
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.
Sie können die Bodenrichtwerte über folgende Wege einsehen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner)
- in der Bodenrichtwertkarte der Stadt Hamm
- im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW (BORISplus)
- Im Open Data Portal der Stadt Hamm (Bodenrichtwerte 2000 – 2010)