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Bodenrichtwerte

Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.

Sie können die Bodenrichtwerte über folgende Wege einsehen:

  • bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner)
  • im Online-Stadtplan der Stadt Hamm nach Aktivierung des Themas Bodenrichtwerte
  • im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW (BORISplus)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Bodenrichtwerte

Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.

Sie können die Bodenrichtwerte über folgende Wege einsehen:

  • bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner)
  • im Online-Stadtplan der Stadt Hamm nach Aktivierung des Themas Bodenrichtwerte
  • im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW (BORISplus)
Richtwerte, Grundstückswerte https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1482/show
Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Herr

Brummel

C1.038

02381 17-4202
felix.brummel@stadt.hamm.de

Frau

Frerich

C1.029

02381 17-4263
sandra.frerich@stadt.hamm.de

Herr

Bergmann

C1.032

02381 17-4267
bergmannr@stadt.hamm.de

Herr

Beckschulze-Giesler

C1.019

02381 17-4242
beckschulze-giesler@stadt.hamm.de

Herr

Schmiedner

C1.029

02381 17-4269
schmiedner@stadt.hamm.de

Frau

Vogelsang

C1.027

02381 17-4244
petra.vogelsang@stadt.hamm.de

Herr

Francke

C1.029

02381 17-4266
franckeh@stadt.hamm.de

Herr

Balaban

02381 17-4216
yagiz.balaban@stadt.hamm.de