Blutalkoholuntersuchungen
Blutalkoholuntersuchungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Versicherungen
Vor allem bei Verkehrsdelikten und Straftaten wird der Alkoholgehalt/Promillegehalt in den eingereichten Blutproben festgestellt.
Informationen über Untersuchungsergebnisse werden nur an die jeweiligen Auftraggeber übermittelt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums, des Justizministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr und des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 15.08.2000 "Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluß bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ..."
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Werden auf Nachfrage mitgeteilt.Es hilft Ihnen weiter
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Herr Dr. Höhne
Tel.: 02381 17-8500
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Herr Tiggemann
Tel.: 02381 17-8502
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