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Beschaffung von Lernmitteln nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
40-40.1
Bereitstellung der im Unterricht benötigten Schulbücher. Der Bedarf an Schulbüchern wird von den einzelnen Schulen festgestellt.
Der Elternanteil an der Beschaffung wird den Erziehungsberechtigen von den Schulleitungen mitgeteilt.
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für schulische Bildung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: amt-fuer-schulische-bildung@stadt.hamm.de
- Abteilung Dienstleistungen für Schulen
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
- Sachgebiet Controlling, Beschaffung und Rechnungswesen
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
- Beschaffung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Sieslack
Tel: 02381 17-5004
E-Mail: sieslack@stadt.hamm.de
- Herr Bock
Tel: 02381 17-5005
E-Mail: bockj@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung