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Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften


Die Bürgerämter der Stadt Hamm können grundsätzlich Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden, sofern dies zur Vorlage bei einer deutschen Behörde notwendig ist. 

Schriftstücke für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten, Testamente), dürfen nur von Notaren beglaubigt werden.

Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ebenfalls ein Notar weiterhelfen.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit.

Die Beglaubigung elektronischer Dokumente ist nur möglich, wenn diese mit einer elektronischen Signatur versehen sind und ausgedruckt werden können. Der Ausdruck kann dann wie andere Schriftstücke beglaubigt werden.

Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien in den Bürgerämtern anfertigen zu lassen. Schriftstücke in ausländischer Sprache werden immer durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kopiert.

Unterlagen

Original des zu beglaubigenden Schriftstücks

Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss die Person deren Unterschrift beglaubigt werden soll persönlich vorsprechen und sich ausweisen können.

Kosten

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2,50 € je beglaubigte Seite (DIN A4) oder  je Unterschrift.
Für Kopien fällt zusätzlich eine Gebühr von 0,60 € je Seite (DIN A4) an.

Zuständige Organisationseinheiten

Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften


Die Bürgerämter der Stadt Hamm können grundsätzlich Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden, sofern dies zur Vorlage bei einer deutschen Behörde notwendig ist. 

Schriftstücke für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten, Testamente), dürfen nur von Notaren beglaubigt werden.

Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ebenfalls ein Notar weiterhelfen.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit.

Die Beglaubigung elektronischer Dokumente ist nur möglich, wenn diese mit einer elektronischen Signatur versehen sind und ausgedruckt werden können. Der Ausdruck kann dann wie andere Schriftstücke beglaubigt werden.

Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien in den Bürgerämtern anfertigen zu lassen. Schriftstücke in ausländischer Sprache werden immer durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kopiert.

Original des zu beglaubigenden Schriftstücks

Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss die Person deren Unterschrift beglaubigt werden soll persönlich vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2,50 € je beglaubigte Seite (DIN A4) oder  je Unterschrift.
Für Kopien fällt zusätzlich eine Gebühr von 0,60 € je Seite (DIN A4) an.

Kopien beglaubigen, Unterschriftsbeglaubigung Abschriften https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1421/show
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990