BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen
Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schulte
Tel: 02381 17-4324
- Frau Hübner
Tel: 02381 17-4336
- Frau Witt
Tel: 02381 17-4337
- Herr Aderholz
Tel: 02381 17-4332
- Frau Kipry
Tel: 02381 17-4330
Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.
Frau
Schulte
A0.011 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Hübner
A0.005 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Witt
A0.006 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Aderholz
A0.009 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kipry
A0.008 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)