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Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen

Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.

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Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen

Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.

https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/Bautechnisches_Buergeramt/Flyer_Bautechnisches_Buergeramt.pdf

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1404/show
Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4324
Fax 02381 17-2958

Frau

Schulte

A0.011 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4324

Frau

Hübner

A0.005 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4336

Frau

Witt

A0.006 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4337

Herr

Aderholz

A0.009 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4332

Frau

Kipry

A0.008 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4330