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Auskunftserteilung und Fertigung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung)
Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtliche Standardausgabe)
Die Liegenschaftskarte (Flurkarte, Katasterkarte) weist in den Maßstäben 1 : 500 bis 1 : 2000 die Flurstücksgrenzen, die Bezeichnungen der Flurstücke, Gebäude und die wichtige Topographie nach. Sie ist als Bestandteil des Liegenschaftskatasters und (amtliche) Karte im Sinne der Grundbuchordnung.
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig. Sie benötigen in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte, wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten.
Wir fertigen für Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) an und beraten Sie gerne dazu.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Bestellung von Liegenschaftskarten.
(Amtlicher) Lageplan
Eine Liegenschaftskarte ist kein amtlich gemessener Lageplan.
Weitere Informationen zu einem amtlich gemessenen Lageplan finden Sie hier.
Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe)
Eine nicht amtliche Liegenschaftskarte können Sie sich selbst im Stadtplan – Maßstabswahl 1: 500 bis 1: 2000 - kostenfrei anfertigen.
Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe) erstellen
Kosten
Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung
- Digitale Karte (pdf-Format) über automatisiertes Abrufverfahren: 15,00 €
- Analoge Karte bis einschließlich Format DIN A3: 30,00 €
- Analoge Karte größer als Format DIN A3: 60,00 €
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Kataster / Geodaten
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Knöpke
Tel: 02381 17-4211
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Herr Hübner
Tel: 02381 17-4207
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Auskünfte/Auszüge Liegenschaftskataster
- Frau Wolff
Tel: 02381 17-4212
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtliche Standardausgabe)
Die Liegenschaftskarte (Flurkarte, Katasterkarte) weist in den Maßstäben 1 : 500 bis 1 : 2000 die Flurstücksgrenzen, die Bezeichnungen der Flurstücke, Gebäude und die wichtige Topographie nach. Sie ist als Bestandteil des Liegenschaftskatasters und (amtliche) Karte im Sinne der Grundbuchordnung.
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig. Sie benötigen in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte, wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten.
Wir fertigen für Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) an und beraten Sie gerne dazu.
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(Amtlicher) Lageplan
Eine Liegenschaftskarte ist kein amtlich gemessener Lageplan.
Weitere Informationen zu einem amtlich gemessenen Lageplan finden Sie hier.
Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe)
Eine nicht amtliche Liegenschaftskarte können Sie sich selbst im Stadtplan – Maßstabswahl 1: 500 bis 1: 2000 - kostenfrei anfertigen.
Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe) erstellen
Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung
- Digitale Karte (pdf-Format) über automatisiertes Abrufverfahren: 15,00 €
- Analoge Karte bis einschließlich Format DIN A3: 30,00 €
- Analoge Karte größer als Format DIN A3: 60,00 €
Vermessungsamt, Katasteramt, Liegenschaftskarte, Flurkarte, Lageplan, Liegenschaft https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1345/show
Herr
Knöpke
A0.001
Herr
Hübner
A0.001
Frau
Wolff
A0.001
Herr
Knöpke
A0.001
Herr
Hübner
A0.001
Frau
Wolff
A0.001
Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtliche Standardausgabe)
Die Liegenschaftskarte (Flurkarte, Katasterkarte) weist in den Maßstäben 1 : 500 bis 1 : 2000 die Flurstücksgrenzen, die Bezeichnungen der Flurstücke, Gebäude und die wichtige Topographie nach. Sie ist als Bestandteil des Liegenschaftskatasters und (amtliche) Karte im Sinne der Grundbuchordnung.
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig. Sie benötigen in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte, wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten.
Wir fertigen für Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung wie beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) an und beraten Sie gerne dazu.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Bestellung von Liegenschaftskarten.
(Amtlicher) Lageplan
Eine Liegenschaftskarte ist kein amtlich gemessener Lageplan.
Weitere Informationen zu einem amtlich gemessenen Lageplan finden Sie hier.
Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe)
Eine nicht amtliche Liegenschaftskarte können Sie sich selbst im Stadtplan – Maßstabswahl 1: 500 bis 1: 2000 - kostenfrei anfertigen.
Liegenschaftskarte (keine amtliche Standardausgabe) erstellen
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1345/show
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.