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Anmietung von städt. Sportanlagen und dem Bürgersaal Heessen

Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportanlagen und Sporthallen.

 

!!! Eine Vermietung an private Personen und an gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht zulässig !!!

 

Sie möchten städtische Räumlichkeiten mieten?

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Sie möchten den Bürgersaal z.B. inkl. Foyer und Sachsenhalle mieten?

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Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten ist die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 19.12.2019. Die entsprechenden Dokumente finden Sie rechts oben in den Downloads.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Amt für Konzernsteuerung und Sport

Anmietung von städt. Sportanlagen und dem Bürgersaal Heessen

Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportanlagen und Sporthallen.

 

!!! Eine Vermietung an private Personen und an gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht zulässig !!!

 

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Sie möchten den Bürgersaal z.B. inkl. Foyer und Sachsenhalle mieten?

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Nutzungsantrag, Mietantrag, Mietanfrage, Sporthallenantrag, Bürgersaal, Sportplatz, Sport https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1323/show
Amt für Konzernsteuerung und Sport
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm

Herr

Eggert

108

02381 17-5033
eggertm@stadt.hamm.de
Abteilung Sport
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5029
Fax 02381 1710-5029

Herr

Eggert

108

02381 17-5033
eggertm@stadt.hamm.de