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Anmietung von Räumen in städtischen Schulen
40-40.1
Erteilung von Benutzungserlaubnissen für Räume in städtischen Schulen- Annahme von Mietanträgen,
- Abschluss von Miet- und Nutzungsverträgen,
- Auskünfte zum Schulraumangebot
Kosten
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt grundsätzlich im Vertrag.
Weitere Informationen
Eine Vermietung an Privatpersonen wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für schulische Bildung
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: amt-fuer-schulische-bildung@stadt.hamm.de
- Abteilung Dienstleistungen für Schulen
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
- Sachgebiet Personalangelegenheiten an Schulen
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schwennecker
Tel: 02381 17-5007
E-Mail: schwennecker@stadt.hamm.de
- Frau Tormin
Tel: 02381 17-5001
E-Mail: tormin@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung