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Bescheinigung in Steuersachen Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie vorhandene Steuerrückstände.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31656/show
Stadtkasse 21
001 Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
02381 17-9981
02381 17-2894
stadtkasse@stadt.hamm.de
Herr Trippelsdorf 213
02381 17-9928
02381 1710-9928
trippelsdorf@stadt.hamm.de
Frau Schaub 211
02381 17-9925
02381 1710-9925
schaub@stadt.hamm.de