BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit - Abmeldung bei der Vergnügungssteuer
20
Sie möchten Ihre Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinn abmelden?
Der Halter eines Spielgerätes muss jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats beim Amt für Finanzen und Controlling anzeigen. Bei verspäteter Anzeige gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Eingangs der Anzeige, es sei denn, der Halter weist nach, dass das Halten schon zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.
Hier können Sie online die Abmeldung von Spielgeräten bei der Vergnügungssteuer beantragen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170012/show Steuern und Benutzungsgebühren 20.3
001 Bismarckstraße 1 59065 Hamm
02381 17-9900
02381 17-2991
steuern20@stadt.hamm.de
Frau Tomkowitz 112
02381 17-9901
02381 17-2991
tomkowitz@stadt.hamm.de
Frau Seiler 113 Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1
02381 17-9916
02381 17-2991
seiler@stadt.hamm.de
Herr Al Raee 117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1)
02381 17-9907
02381 17-2991
alraee@stadt.hamm.de