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Bei Sperrmüll handelt es sich um bewegliche sperrige Gegenstände aus privaten Haushalten, die u.a. aufgrund ihrer Größe nicht in der grauen Restmülltonne unterzubringen sind, z.B. Möbel, Teppiche und andere Einrichtungsgegenstände sowie Elektrogeräte. Nicht zum Sperrmüll zählen alle zur Wohnung selbst gehörenden Gegenstände, z.B. Türen, Fenster, Wandvertäfelung, Holz- und Laminatböden, Fußleisten, Badewannen, Waschbecken, Toilettenschüssel u. Ä., außerdem Bauschutt, Problemabfälle, Renovierungsabfälle oder Autoreifen und -teile.
Weitere Infos erhalten Sie hier. Wenn Sie einen Sperrmüll-Termin beantragen möchten, nutzen Sie bitte das Online-Bestellformular, wenden Sie sich an die Mitarbeiter:innen der Bürgerämter.
Der ASH ist in Hamm verantwortlich für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Abfallentsorgung und Stadtreinigung. Der aufgrund dieser vielseitigen Aufgaben entstandene umfangreiche Dienstleistungsbetrieb ist für die Abfuhr, Entsorgung oder Verwertung vieler Rest- und Wertstoffe zuständig. Im Rahmen der Stadtreinigung sorgt er für ein ansehnliches und vorzeigbares Erscheinungsbild in der Stadt Hamm. Im Winter übernimmt er den erforderlichen Räum- und Streudienst vieler öffentlicher Verkehrswege. Der Betrieb der Zentraldeponie und des Recyclinghofes in Hamm Bockum-Hövel, die Planung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und die Beratung der Bürgerinnen und Bürger sind weitere Aufgaben des ASH.
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